Gericht hebt Urteil gegen Kessler auf

publiziert: Donnerstag, 13. Okt 2005 / 12:26 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 13. Okt 2005 / 14:20 Uhr

Zürich - Der Prozess gegen den umstrittenen Tierschützer Erwin Kessler wegen Rassendiskriminierung muss neu durchgeführt werden.

Erwin Kessler muss vorläufig nicht ins Gefängnis.
Erwin Kessler muss vorläufig nicht ins Gefängnis.
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Verein gegen Tierfabriken

www.vgt.ch

Das Zürcher Kassationsgericht hat das vom Obergericht gefällte Urteil von fünf Monaten Gefängnis unbedingt aufgehoben. Gemäss dem Kassationsgericht wurde der Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) nicht wirksam verteidigt. Weil das Zürcher Obergericht nicht für eine wirkungsvolle Verteidigung von Kessler gesorgt habe, habe es die so genannte Fürsorgepflicht verletzt. Dies sei schon vor dem Bezirksgericht Bülach der Fall gewesen.

Vor beiden Instanzen hatten die beiden Verteidiger von Kessler keine Stellung zu den Vorwürfen der Rassendiskriminierung genommen. Gemäss eigenen Angaben machten sie keine Aussagen, weil sie sich dadurch ebenso der Rassendiskriminierung schuldig gemacht hätten.

Zu wenige Verteidiger anwesend

Nach Ansicht des Zürcher Kassationsgericht wäre eine wirksamere Verteidigung möglich gewesen. So hätte das Obergericht einen dritten Verteidiger aufbieten müssen, der sich zum zentralen Vorwurf der Rassendiskriminierung hätte äussern müssen.

Wegen Verletzung der Fürsorgepflicht seitens des Obergerichts und der Vorinstanz muss der Prozess neu aufgerollt werden. Der Fall wurde an das Bezirksgericht Bülach zurückgewiesen. Ein Sprecher des Kassationsgerichts bestätigte auf Anfrage entsprechende Berichte des «Tages-Anzeigers» und der «NZZ».

Rassendiskriminierung und Körperverletzung

Vor knapp einem Jahr hatte das Obergericht den VgT-Präsidenten zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von fünf Monaten verurteilt. Damit folgte es im Grundsatz der erstinstanzlichen Verurteilung wegen Rassendiskriminierung und Körperverletzung. Die Vorwürfe gegen Kessler liegen teilweise rund zehn Jahre zurück.

Kessler wurde insbesondere vorgeworfen, rassistisch gefärbte Pamphlete gegen das Schächten verbreitet zu haben. Indem Kessler Juden wiederholt mit den Nazis verglich, verstiess er gemäss Urteil gegen die Antirassismus-Strafnorm. Bei der Körperverletzung handelt es sich um eine Reizgas-Attacke von Kessler gegenüber einem Bauern.

(ht/sda)

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