Gericht in Bayern bewilligt Gedenkmarsch für Hitler-Stellvertreter

publiziert: Freitag, 16. Aug 2002 / 21:21 Uhr

München - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine am Samstag stattfindende Kundgebung zum 15. Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Hess genehmigt. Die Polizei stellt sich auf Ausschreitungen mit linken Gegendemonstranten ein.

Die Rechtsextremisten-Aufmarsch sei vom Grundrecht auf Meinungsäusserung gedeckt und stelle keine Verherrlichung des Nationalsozialismus dar, entschied das Gericht am Freitag. Es hob damit ein Demonstrationsverbot der unteren Instanz vom Mittwoch auf.

Die «Gedenkveranstaltung» findet in der fränkischen Stadt Wunsiedel statt. Dort liegt der 1987 verstorbene Hess begraben.

Hess wird in der rechten Szene als Märtyrer verehrt. Hitlers langjähriger Weggefährte hatte sich im Alter von 93 Jahren im alliierten Kriegsverbrechergefängnis in Berlin das Leben genommen.

Wunsiedel wurde später zum Wallfahrtsort rechtsextremer Kreise. Seit 1991 wurden dann Demonstrationen im Umfeld des Hess-Todestages verboten. Im vergangenen Jahr erstritten die Veranstalter erstmals eine Genehmigung. 600 Rechtsextremisten zogen durch Wunsiedel. Die Polizei verhinderte Zusammenstösse mit Gegendemonstranten.

(ba/sda)

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