Gericht spricht Schwyzer Ex-Regierungsrat frei

publiziert: Dienstag, 25. Mai 2004 / 19:25 Uhr

Schwyz - Das Strafgericht Schwyz hat einen ehemaligen Regierungsrat vom Vorwurf der Geldwäscherei freigesprochen. Dagegen wurde der frühere Säckelmeister von Arth des Konkursbetrugs und der Geldwäscherei schuldig gesprochen.

Das Schwyzer Strafgericht bestätigte heute die bedingte Gefängnisstrafe.
Das Schwyzer Strafgericht bestätigte heute die bedingte Gefängnisstrafe.
Das Schwyzer Strafgericht bestätigte heute die bedingte Gefängnisstrafe von 16 Monaten für den Arther Ex-Gemeinderat und -Säckelmeister. Die Probezeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Das Gericht erkannte ihn des mehrfachen Konkursbetrugs, der Gläubigerschädigung und der Geldwäscherei schuldig.

Der ehemalige Regierungsrat und Justizdirektor Rudolf Sidler stand in vier Fällen als Mittäter vor dem Gericht. Er wurde jedoch freigesprochen. Die Richter konnten keinen Nachweis für eine vorsätzliche Geldwäscherei erkennen.

Die vor Gericht behandelten Fälle ereigneten sich in den neunziger Jahren. Der Arther Säckelmeister hatte, als über ihn der Konkurs eröffnet wurde, Vermögenswerte verheimlicht und beiseite geschafft.

Die Staatsanwaltschaft hatte Gefängnisstrafen von 24 Monaten für den Ex-Säckelmeister und 8 Monaten für den Ex-Regierungsrat gefordert.

(bert/sda)

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