Antrag für Zschäpe noch hängig

Gericht weist Befangenheitsantrag in NSU-Prozess zurück

publiziert: Freitag, 10. Mai 2013 / 15:33 Uhr
Ein Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ist noch hängig.
Ein Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ist noch hängig.

München - Im Prozess um die rechtsextreme Terrorserie in Deutschland hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückgewiesen. Ein Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ist noch hängig.

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Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag gegen drei Richter sei nicht begründet, heisst es in dem Beschluss vom Freitag, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Es lägen keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor.

Wohllebens Verteidiger hatten ihr Ablehnungsgesuch unter anderem damit begründet, dass das Gericht keinen dritten Pflichtverteidiger für Wohlleben bestellt hatte. Zudem habe OLG-Präsident Karl Huber schon vor dem Eröffnungsbeschluss der Presse mitgeteilt, dass der Gerichtssaal für den Prozess umgebaut werden solle.

Das - so Wohllebens Anwälte - habe nur dann Sinn, wenn Huber vorab vom Vorsitzenden Richter Manfred Götzl informiert worden sei. Das Gericht hält diesen Vorwurf aber nicht für ausreichend belegt.

Die rechtsextreme Terrorzelle NSU soll zwischen 2000 und 2006 in Deutschland acht türkischstämmige und einen griechischstämmigen Einwanderer sowie 2007 eine deutsche Polizistin getötet haben. Auch zwei Sprengstoffanschläge mit insgesamt 23 Verletzten und zahlreiche Banküberfälle werden dem NSU zugerechnet.

Angeklagt sind die mutmassliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe und vier Beschuldigte aus dem Umfeld des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU), unter ihnen Wohlleben. Der Prozess hatte am Montag begonnen und soll am nächsten Dienstag fortgesetzt werden.

 

(tafi/sda)

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