Gerichtsentscheid im Kampf um DDR-Millionen

publiziert: Samstag, 27. Mrz 2010 / 13:46 Uhr / aktualisiert: Samstag, 27. Mrz 2010 / 15:06 Uhr
Das Zürcher Obergericht hat die Bank UniCredit (Bank Austria) zur Zahlung von 128 Mio. Euro an die Bundesrepublik verurteilt.
Das Zürcher Obergericht hat die Bank UniCredit (Bank Austria) zur Zahlung von 128 Mio. Euro an die Bundesrepublik verurteilt.

Wien/Zürich/München - Mehr als 20 Jahre nach dem Kollaps der DDR könnten aus dem Vermögen der einstigen Staatspartei SED demnächst mehr als 230 Mio. Euro nach Deutschland fliessen. Das Zürcher Obergericht hat die Bank UniCredit (Bank Austria) zur Zahlung von 128 Mio. Euro an die Bundesrepublik verurteilt.

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Dazu muss das Geldhaus fünf Prozent Zinsen und Zinseszinsen für die Zeit seit 1994 bezahlen, wie das Nachrichtenmagazin «Focus» und die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (FAZ) berichteten. Bei dem Geld handelt es sich um das Vermögen der Ostberliner Aussenhandelsfirma Novum.

Wer aus dem Westen mit DDR-Kombinaten ins Geschäft kommen wollte, musste Zwangsprovisionen an die Novum zahlen, die in den Staatshaushalt oder in die SED-Kasse flossen. Novum-Chefin war die Wiener Geschäftsfrau Rudolfine Steindling, genannt die «Rote Fini».

Nächste Instanz

Das Urteil vom vergangenen Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig. In jedem Fall werde die Bank in nächster Instanz dagegen ankämpfen, sagte Bank-Austria-Sprecher Martin Halama der österreichischen Nachrichtenagentur APA. Für die Bank kam das Urteil «unerwartet».

Sollte auch das endgültige Urteil zugunsten der einstigen deutschen Treuhandanstalt (BvS) ausfallen, könnte sich, aus heutiger Sicht gerechnet, das mögliche Risiko auf 128 Mio. Euro bzw. samt Zinsen auf 240 Mio. Euro belaufen, rechnete die Bank Austria vor.

Wogen gingen hoch

Der BvS-Anwalt Marco Niedermann glaubt aber, dass das Urteil hält: Zwar könne es noch angefochten werden, doch habe dies bei der Vollstreckung in der Regel keine aufschiebende Wirkung, sagte Niedermann der «FAZ». Zudem werde in der Revision nur noch der Verfahrensablauf, nicht aber die Tatsachenfeststellungen geprüft.

Der Fall hatte nach der deutschen Wiedervereinigung die Wogen hoch gehen lassen. Die Geschäftsfrau Steindling behauptete nach der deutschen Wende, sie habe Novum treuhänderisch für die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) gehalten.

Steindling transferierte die Firmen-Millionen von der damaligen Österreichischen Länderbank (später Bank Austria) auf etliche neu gegründete Konten bei deren Tochterbank in Zürich und wieder zurück. Dann legte sie das Geld anonym an. Es ist bis heute auf nicht genannten Konten.

(tri/sda)

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