Gerichtshof für Menschenrechte erklärt Öcalan-Klage für zulässig

publiziert: Freitag, 15. Dez 2000 / 11:59 Uhr

Strassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat die Klage des in der Türkei zum Tode verurteilten PKK-Chefs Abdullah Öcalan für zulässig erklärt.

Wie ein Sprecher am Freitag mitteilte, wird der Gerichtshof damit prüfen, ob die Türkei mit der Festnahme Öcalans in Kenia und seiner späteren Verurteilung zum Tode wegen Hochverrats gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen hat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte sich am 21. November mit einer entsprechenden Beschwerde Öcalans gegen die Türkei befasst.

Dabei hatten seine Anwälte argumentiert, dass die Verschleppung Öclans aus Kenia in die Türkei und der Prozess in zahlreichen Punkten gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen. Vertreter der türkischen Regierung rechtfertigten dagegen das Todesurteil als «legitim» im Kampf gegen den Terrorismus.

Ein türkisches Staatssicherheitsgericht hatte Öcalan im Juni 1999 wegen «Separatismus und Gründung einer terroristischen Vereinigung» zum Tode verurteilt. Ankara setzte die Exekution aus, um das Urteil des Strassburger Gerichts abzuwarten.

Die Türkei hat die Todesstrafe bisher nicht abgeschafft, beachtet aber seit 1984 ein Moratorium für Hinrichtungen.

Mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird nach der Zulassung der Klage Öcalans nicht vor Frühjahr kommenden Jahres gerechnet.

(kil/sda)

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