Gebüsster Steuersünder wird entschädigt

Gerichtshof gibt gebüsstem Schweizer Steuersünder Recht

publiziert: Donnerstag, 5. Apr 2012 / 13:39 Uhr
Schweizer Steuersünder wird nicht gebüsst.
Schweizer Steuersünder wird nicht gebüsst.

Strassburg - Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz das Recht eines Steuerpflichtigen verletzt, sich nicht selber belasten zu müssen. Die Richter in Strassburg haben dem Mann knapp 10'000 Euro für Schaden und Auslagen zugesprochen.

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Der Betroffene war 1994 im Rahmen eines Steuerverfahrens mit 5000 Franken gebüsst worden, weil er die Unterlagen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht vollständig eingereicht hatte.

Später eröffnete die Eidg. Steuerverwaltung gegen ihn für die gleiche Steuerperiode ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Noch während dieses lief, bestätigte das Bundesgericht 2003 die früher erhobenen Bussen. Das Hinterziehungsverfahren endete drei Jahre später ebenfalls mit einem Urteil aus Lausanne.

Gesetzlich neu geregelt

Der Betroffene wurde zur Zahlung von Nach- und Strafsteuern in Millionenhöhe verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dem Mann am Donnerstag nun Recht gegeben.

Laut Gericht wurde mit der Bestätigung der Bussen, während das Verfahren wegen Steuerhinterziehung lief, sein Recht verletzt, sich nicht selber belasten zu müssen. Gemäss dem Urteil aus Strassburg wurde darüber hinaus sein Anspruch auf Waffengleichheit verletzt, da ihm nicht vollständiger Akteneinblick gewährt worden ist.

Die Schweiz wird angewiesen, dem Mann knapp 10'000 Euro für seinen Schaden sowie für Kosten und Auslagen zahlen. Anzumerken bleibt, dass sich ähnliche Fälle künftig kaum wiederholen dürften, nachdem 2008 auf Bundesebene die Aussageverweigerung und die Verwertung von Beweismitteln in Steuerhinterziehungsverfahren neu geregelt wurden.

(laz/sda)

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