Dublin-Verordnung in Frage gestellt

Gerichtshof verurteilt zwei EU-Länder wegen Asylpolitik

publiziert: Freitag, 21. Jan 2011 / 16:29 Uhr
Die Strassburger Richter kritisierten die Bedingungen für Asylbewerber in Griechenland als «unmenschlich und erniedrigend».
Die Strassburger Richter kritisierten die Bedingungen für Asylbewerber in Griechenland als «unmenschlich und erniedrigend».

Strassburg - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Haft- und Lebensbedingungen in Griechenland scharf kritisiert. Ein afghanischer Asylbewerber, den Belgien 2009 nach Griechenland überstellte, hätte nicht dorthin zurückgeschickt werden dürfen.

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Die Strassburger Richter kritisierten in ihrem Urteil vom Freitag die Bedingungen für Asylbewerber in Griechenland als «unmenschlich und erniedrigend». Belgien hat nach dem EGMR-Urteil gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung verstossen, denn die Mängel im griechischen Asylsystem seien den belgischen Behörden bekannt gewesen.

Beide Länder müssen dem Kläger zusammen mehr als 25'000 Euro Schadenersatz zahlen, wobei auf Belgien mit 24'900 Euro der Löwenanteil entfällt. Griechenland muss nach dem Richterspruch «den Asylantrag ohne Verzögerung und im Einklang mit der Menschenrechtskonvention prüfen» und darf den Mann «bis Abschluss dieser Prüfung nicht abschieben».

Der afghanische Flüchtling hatte über menschenunwürdige Zustände in griechischen Aufnahmelagern geklagt. Er war über Griechenland nach Belgien gereist, wo er 2009 einen Asylantrag stellte. Der Mann war noch im selben Jahr nach Griechenland abgeschoben worden, wo die Behörden mit dem Ansturm von Asylbewerbern überfordert sind.

Dublin-Verordnung im Zentrum

Die Abschiebung erfolgte nach der Dublin-Verordnung. Das Abkommen soll das Asylverfahren in den beteiligten Staaten vereinfachen. Die Schweiz ist seit dem 12. Dezember 2008 dabei. Diese Verordnung könnte nun durch das Urteil in Frage gestellt werden.

Denn unter anderem ist in der Verordnung die so genannte Rückübernahmeklausel enthalten. Diese sieht vor, dass Asylsuchende in das «Erstland» zurückgeschickt werden, also in jenen Staat, in dem sie ihren ersten Asylantrag gestellt haben.

In einer ersten Reaktion auf das Urteil verwies EU-Kommissionssprecher Michele Cercone am Freitag in Brüssel darauf, dass die EU-Kommission seit einiger Zeit daran sei, die Dublin-Verordnung, aber auch fünf weitere Richtlinien im Rahmen eines gemeinsamen europäischen Asylsystems (GEAS) zu revidieren.

(sl/sda)

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