Geschädigter trägt Schuld an Checkdiebstahl

publiziert: Mittwoch, 9. Jun 2004 / 11:45 Uhr

Lausanne - Ein Genfer Geschäftsmann erhält keinen Ersatz für gestohlene Reisechecks im Wert von rund 30 000 Franken. Laut Bundesgericht hat er zu wenig aufgepasst, als er die Tasche mit den Checks auf einem Bazar in Neu Dehli abgestellt hat.

Das Bundesgericht stützte die Position von American Express.
Das Bundesgericht stützte die Position von American Express.
Der Mann hatte im September 1998 American Express Traveller Checks im Wert von 20 300 Dollar gekauft, um damit in Kaschmir Waren für seinen Schmuck- und Kleiderstand zu kaufen. In Neu Dehli wollte er die Checks auf einer Bank in Bargeld wechseln.

Auf dem Weg zur Bank machte er Halt in einem Hemdengeschäft auf einem Bazar. Er stellte die Reisetasche mit den Checks zwischen seine Füsse auf den Boden und wurde heimlich bestohlen. American Express weigerte sich in der Folge, ihm die Checks zu ersetzen.

Pflicht nicht erfüllt

Die Geschäftsbedingungen der Firma sehen vor, dass die Checks so aufbewahrt werden müssen, wie dies eine vorsichtige Person mit einem gleichen Betrag in Bargeld machen würde. Das Bundesgericht hat auf die Berufung des Unglücklichen nun in letzter Instanz bestätigt, dass er diese Pflicht nicht erfüllt hat.

In einer Stadt wie Neu Dehli, wo das durchschnittliche Jahreseinkommen 1996 weniger als 550 Dollar betragen habe, stelle der Betrag von 20 300 Dollar eine beachtliche Summe dar, hielt es fest. Weiter sei bekannt, dass auf orientalischen Bazaren ein ernsthaftes Risiko bestehe, dass Effekten gestohlen werden könnten.

Der Betroffene, selber Inder, hätte sich dieser Gefahr bewusst sein und entsprechende Vorsichtsmassnahmen ergreifen müssen. Mit seinem Verhalten habe er massgeblich zum Diebstahl beigetragen.

(rp/sda)

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