In Deutschland

Gesetz gegen Kinderpornografie

publiziert: Freitag, 14. Nov 2014 / 18:23 Uhr
Das Sexualstrafrecht wird verschärft.
Das Sexualstrafrecht wird verschärft.

Berlin - Kinder und Jugendliche sollen in Deutschland künftig besser vor sexuellem Missbrauch und unbefugten Nacktaufnahmen geschützt werden. Der Bundestag beschloss am Freitag in Berlin eine Verschärfung des Sexualstrafrechts.

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Demnach macht sich künftig strafbar, wer Kinder und Jugendliche nackt fotografiert oder filmt, um die Bilder zu verkaufen oder in Tauschbörsen einzustellen. Auch Erwachsene sollen besser vor blossstellenden Aufnahmen bewahrt werden.

Ursprünglich hatte der deutsche Justizminister Heiko Maas eine noch weitreichendere Regelung geplant. Er wollte zunächst das unbefugte Ablichten von nackten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen generell unter Strafe stellen.

Experten und Politiker hatten jedoch beanstandet, dies kriminalisiere auch unverfängliche Handlungen. Daraufhin entschärfte Maas die Pläne kurz vor der Abstimmung, um nicht auch «sozial übliches und alltägliches Verhalten» wie das Fotografieren von nackten Kindern in den Badeferien unter Strafe zu stellen.

Gegen aufreizende Aufnahmen und «Cyber-Grooming»

Nun gilt: Generell dürfen keine Bildaufnahmen weitergegeben werden, die dem Ansehen der Betroffenen erheblich schaden können. Bei Kindern und Jugendlichen greifen strengere Regelungen: Aufnahmen, die nackte Knaben und Mädchen in einer «unnatürlich geschlechtsbetonten Haltung» zeigen oder ihre Genitalien in aufreizender Form, sind ausdrücklich verboten.

Aber auch wer Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen macht, die noch nicht als Pornografie gelten, macht sich strafbar - sofern er dies zu kommerziellen Zwecken oder für Tauschgeschäfte tut.

Weitere Änderungen: Sexualstraftaten sollen künftig später verjähren und verdeckte Annäherungsversuche Erwachsener an Kinder über das Internet - das so genannte «Cyber-Grooming» - umfassender geahndet werden. Ausserdem wird der Straftatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen erweitert. Maas erklärte, oberstes Ziel sei es zu verhindern, dass Kinder Opfer von Sexualstraftaten würden.

Reaktion auf Edathy-Affäre

Die Opposition kritisierte das Gesetzesvorhaben als mangelhaft. Der Linke-Abgeordnete Jörn Wunderlich sagte, es habe zwar hehre Absichten, schiesse aber weit über das Ziel hinaus und schaffe neue rechtliche Unsicherheiten.

Die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Katja Keul, beklagte, durch die kurzfristigen Änderungen seien zahlreiche Mängel und unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetz gelandet. «Das ist alles in letzter Minute gestrickt worden.»

Die Änderungen gehen auf mehrere EU-Vorgaben und Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zurück. Sie sind aber auch eine Reaktion auf die Kinderpornografie-Affäre um den SPD-Politiker Sebastian Edathy. Er hatte im Internet Nacktaufnahmen von Knaben bestellt, beteuert aber, es handle sich ausschliesslich um legales Material. Staatsanwälte werfen ihm jedoch Besitz von Kinderpornografie vor.

(bg/sda)

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