Alkohol

Gesundheitsexperten warnen vor Kostenabwälzung auf Komatrinker

publiziert: Donnerstag, 23. Okt 2014 / 12:20 Uhr
Wer nach übermässigem Alkohol medizinisch versorgt werden muss, soll die Kosten selber tragen.
Wer nach übermässigem Alkohol medizinisch versorgt werden muss, soll die Kosten selber tragen.

Bern - Die Gesundheitskommission des Nationalrats stösst mit ihrem Gesetzesvorschlag zum Komatrinken auf Widerstand. Ärzte, Suchtexperten und Kantonsvertreter erachten den Vorschlag, Jugendliche bei übermässigem Alkoholkonsum für die Spitalkosten zur Kasse zu bitten, als untauglich.

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Auch bei den politischen Parteien überwiegt - ausser bei der SVP und der FDP - die Skepsis. Sogar die Krankenkassen geben sich anlässlich der Vernehmlassung, die bis Ende Monat dauert, zurückhaltend.

Der Vorschlag geht auf eine parlamentarische Initiative des Zürcher SVP-Nationalrats Toni Bortoluzzi zurück: Wer nach übermässigem Alkohol medizinisch versorgt werden muss, soll die Kosten selber tragen. Langjährige Alkoholiker wären von der vorläufig auf fünf Jahre befristeten Regeländerung ausgenommen. Hintergrund ist die Diskussion über das Rauschtrinken bei Jugendlichen.

Beim Fachverband Sucht ist man der Meinung, der Gesetzesentwurf schiesse am Ziel vorbei. Denn bei den Betrunkenen, die ins Spital eingeliefert würden, handle es sich meistens um ältere Alkoholiker. Während der Anteil der über 45-Jährigen fast die Hälfte aller Einlieferungen ausmache, betrage der Anteil der unter 23-Jährigen nur 10 Prozent, teilte der Fachverband und das Groupement romand d'études des addiction (GREA) mit.

Nach Ansicht der Suchtverbände würde ein solches Gesetz dazu führen, dass einzelne Personen aus Kostengründen im Notfall nicht mehr ins Spital eingeliefert würden. Denn eine Überdosisbehandlung ist für einen Jugendlichen teuer. Das Universitätskinderspital beider Basel rechnet mit durchschnittlich rund 1600 Franken.

Bruch mit dem Solidaritätsprinzip

Die Spitäler warnen vor höheren Behandlungskosten. Denn in der Praxis sei es für die Ärzte oft schwierig, eine Vergiftung eindeutig auf Komatrinken zurückzuführen, schreiben der Spitalverband H+, der Dachverband der Ärzte FMH und der die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK). Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, wären teure Zusatzabklärungen nötig, heisst es im Communiqué.

Zudem bedeutete ein solcher Schritt einen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik - weg vom Solidaritätsprinzip, hin zum Verursacherprinzip. Um diese Grundsatzfrage zu klären, tauge das Rauschtrinken bei Jugendlichen aber nicht, da Komatrinken weder eine häufige noch eine typische Krankheit sei. Im Gegenteil: Die Behandlungen wegen einer Alkoholvergiftung seien in den vergangenen Jahren sogar rückläufig, schreiben H+, FMH und GDK weiter.

Konsequenterweise müsste man dann auch darüber diskutieren, ob Lungenkrebs bei Rauchern oder Herz- und Kreislauferkrankungen bei Übergewichtigen nach dem Verursacherprinzip abzurechnen seien. Dies scheine aber nicht opportun, heisst es.

Auch die Krankenkassen lehnen einen unüberlegten Systemwechsel ab. Dazu bräuchte es aus Sicht des Krankenkassenverbands curafutura eine breite Diskussion über das Solidaritätsprinzip.

Ausnüchterungszellen in Zürich und im Wallis

Der curafutura-Präsident und Tessiner FDP-Nationalrat Ignazio Cassis sieht zwischen der Position seiner Partei und derjenigen seines Verbands keinen unlösbaren Widerspruch. Die Grundsatzdebatte müsse nun anhand der Komatrinker-Vorlage geführt werden, sagte Gesundheitskommissionsmitglied Cassis auf Anfrage. «Da können wir Erfahrungen sammeln und wissenschaftlich auswerten.»

In der Stadt Zürich und im Oberwallis wurden bereits Pilotversuche mit so genannten Ausnüchterungszellen durchgeführt. Diese Projekte unterscheiden sich jedoch von der Komatrinker-Vorlage, da sie ausschliesslich die Sicherheitskosten auf die Betrunkenen abwälzen. Die Gesundheitskosten werden hingegen von der Krankenkasse bezahlt.

In Zürich wird am 30. November an der Urne abgestimmt, ob die Zentrale Ausnüchterung- und Betreuungsstelle (ZAB) ihren definitiven Betrieb aufnimmt.

(flok/sda)

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