Gift auch im eigenen Garten verboten

Giftige Pflanzenschutzmittel auch im eigenen Garten verboten

publiziert: Mittwoch, 23. Mai 2012 / 11:47 Uhr
Die Anwendung von giftigen Pflanzenschutzmitteln ist neu in Pärken, Gärten sowie auf Pausen- und Spielplätzen verboten. (Symbolbild)
Die Anwendung von giftigen Pflanzenschutzmitteln ist neu in Pärken, Gärten sowie auf Pausen- und Spielplätzen verboten. (Symbolbild)

Bern - Giftige Pflanzenschutzmittel dürfen Gärtner künftig auch in Privatgärten nicht anwenden. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Pflanzenschutzmittelverordnung geändert.

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Bisher war die Verwendung giftiger Pflanzenschutzmittel an Orten verboten, die einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind. Dies wurde nun präzisiert. Die Anwendung ist neu in Pärken, Gärten sowie auf Pausen- und Spielplätzen verboten. Weiterhin möglich ist die Verwendung der Mittel etwa für die landwirtschaftliche Produktion in Gewächshäusern.

Die Pflanzenschutzmittel werden zudem neu nach dem global harmonisierten System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien gekennzeichnet. Ab 2018 sollen die Gefahrenpiktogramme ersetzt werden. Weitere Änderungen betreffen den Handel mit Pflanzenschutzmitteln.

Neuorganisation von Agroscope

Der Bundesrat hat auch andere landwirtschaftliche Verordnungen geändert, wie das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mitteilte. So genehmigte er die Neuorganisation der Forschungsanstalt für Land- und Ernährungswirtschaft Agroscope. Das EVD hatte vergangenes Jahr beschlossen, die drei bisherigen Forschungsanstalten auf Anfang 2013 unter einem Dach neu zu organisieren.

Die strategische Führung liegt wie bisher beim Bundesamt für Landwirtschaft, die operative Führung wird neu von einer einzigen Leitung wahrgenommen. Geforscht wird aber weiterhin an den verschiedenen Standorten.

Käselaibe kennzeichnen

Ein weiterer Beschluss betrifft die Gruyère-Produzenten. Sie sind weiterhin verpflichtet, ihre Kaselaibe zu kennzeichnen und können bei Qualitätsmängeln belangt werden. Damit sollen die Rückverfolgbarkeit und Qualität des Käses verbessert werden.

Der Branchenverband Schweizer Reben und Weine darf seinerseits weiterhin bei den Produzenten, die nicht Mitglied des Verbandes sind, eine jährliche Gebühr zur Finanzierung der Werbekampagne für Schweizer Wein erheben. Der Bundesrat hat in beiden Fällen beschlossen, die Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen der Branchenorganisationen auf Nichtmitglieder zu verlängern.

Schliesslich hat der Bundesrat das Zollkontingent für Pferde für das zweite Halbjahr 2013 um 400 Tiere erhöht. So könnten Pferde, die 2011 temporär in die Schweiz eingeführt worden seien, definitiv veranlagt werden, schreibt das EVD. Es handle sich um eine einmalige Massnahme, die in den kommenden Jahren nicht wiederholt werde.

(knob/sda)

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