Glarner Gemeinde setzt Urnen-Abstimmung über Einbürgerungen an

publiziert: Donnerstag, 4. Sep 2003 / 22:19 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 4. Sep 2003 / 22:42 Uhr

Schwanden - Obwohl das Bundesgericht Urnenabstimmungen zu Einbürgerungen für verfassungswidrig erklärt hat, setzt die Gemeinde Schwanden GL am 19. Oktober eine solche an.

Urnenabstimmung zu Einbürgerungen.
Urnenabstimmung zu Einbürgerungen.
Der Entscheid des Bundesgerichts dürfe nicht überbewertet werden, schreibt der Schwandener Gemeinderat in einer Medienmitteilung. Die einschlägigen Gesetze seien nach wie vor gültig. Deshalb habe der Gemeinderat schon Mitte August entschieden, das bisherige Verfahren weiter anzuwenden - bis zu einem Entscheid des Glarner Regierungsrates.

Dieser hat sich bisher mit der Empfehlung begnügt, dass die Gemeinden vorläufig auf solche Abstimmungen verzichten sollten. Nun werde die Regierung eine neue Lagebeurteilung vornehmen, bestätigte Walter Züger, Sekretär der Direktion des Innern, einen Bericht der Südostschweiz.

Eine ganze Reihe von Konsequenzen seien denkbar: von der relativ milden Form einer Einladung bis hin zu Zwangsmassnahmen. Der Regierungsrat könne aber auch zum Schluss kommen, dass die Lage so dramatisch nicht sei und es bei der Empfehlung belassen.

Dies insbesondere deshalb, weil es im Kanton Glarus im Gegensatz zu anderen Kantonen einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gibt, wenn die eidgenössischen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei den Urnenentscheiden der Stimmbevölkerung geht es darum, ob Leute schon vor Ablauf der Frist eingebürgert werden können.

Das Bundesgericht fällte seinen Grundsatzentscheid im Juli. Urnenentscheide über Einbürgerungen verletzten die aus Artikel 29 der Bundesverfassung abgeleitete Pflicht zur Begründung eines Entscheides, hielten die Richter fest.

Zwar bestehe kein Anspruch auf Einbürgerung. Das Einbürgerungsverfahren sei aber kein rechtsfreier Vorgang. Auch hier müssten die verfassungsmässigen Garantien respektiert werden, namentlich der Anspruch auf rechtliches Gehör, beziehungsweise eine Entscheidbegründung. Dies könne bei einer Urnenabstimmung sytembedingt nicht gewährleistet werden.

(bert/sda)

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