Goldschätze vors Parlament

publiziert: Montag, 13. Feb 2006 / 15:53 Uhr

Bern - Sollte die Nationalbank wieder Goldmilliarden ausschütten, muss sich das Parlament zuvor dazu äussern können.

Nicht mehr benötigte Goldreserven wurden an Bund und Kantone verteilt.
Nicht mehr benötigte Goldreserven wurden an Bund und Kantone verteilt.
Das fordert die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates als Oberaufsichtsbehörde mit einer Motion.

Die Mehrheit der GPK rechnet damit, dass in den nächsten Jahren eine weitere Tranche an überschüssigen Goldreserven von möglicherweise 5 bis 10 Milliarden Franken flüssig werden könnte. In diesem Falle wäre das Parlament einzuschalten. Zu diesem Zweck müsse das Nationalbankgesetz jetzt geändert werden.

Auf Grund einer Aufsichtseingabe der SPS untersuchte die GPK den Bundesratsentscheid vom 2. Februar 2005, die 21,1 Milliarden aus dem Verkauf von nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank nach dem verfassungsmässigen Schlüssel - ein Drittel Bund, zwei Drittel Kantone - zu verteilen.

Fragwürdige Entscheidung

Nachdem alle Vorschläge zur Verwendung der überschüssigen Goldreserven vor dem Volk oder im Parlament gescheitert waren, sah der Bundesrat keine rechtliche Möglichkeit mehr, das Goldvermögen noch länger bei der Nationalbank zu blockieren. Das war nach Meinung der GPK-Mehrheit rechtlich fragwürdig.

Die GPK-Mehrheit ist der Ansicht, dass die Auszahlung von 14 Milliarden an die Kantone und von 7 Milliarden an den Bund einer besonderen Rechtsgrundlage bedurft hätte. Das vom Bundesrat gewählte Vorgehen habe politischen Schaden angerichtet, da sich dazu weder das Parlament noch das Volk habe äussern können.

Den Entscheid des Bundesrates, die Erlöse aus den überschüssigen Goldreserven nach dem klassischen Verteilschlüssel auszuschütten, hält die GPK dagegen für rechtlich vertretbar. Doch hätte der Bundesrat seine Beweggründe dem Parlament und dem Volk früher, deutlicher und ausführlicher kommunizieren müssen.

Besonders kritisiert die GPK, dass der Bundesrat Parlament und Öffentlichkeit missverständlich und nicht immer konsistent informiert habe. Sie fordert den Bundesrat auf, in seinen Erläuterungen künftig klar zu unterscheiden zwischen seiner politischen und seiner rechtlichen Beurteilung einer Situation.

(rr/sda)

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