Grenzstreit kommt vor Bundesgericht

publiziert: Montag, 2. Aug 2004 / 16:54 Uhr

Turtmann - Der bis ins 17. Jahrhundert zurückreichende Grenzstreit im Walliser Turtmanntal gelangt bis vor Bundesgericht. Die Gemeinde Oberems ficht den Entscheid des Kantonsgerichtes mit einer staatsrechtlichen Beschwerde in Lausanne an.

Das Bundesgericht soll endlich Klarheit in den langjährigen Streit bringen.
Das Bundesgericht soll endlich Klarheit in den langjährigen Streit bringen.
Dies erklärte Gemeindepräsident Enus Meichtry auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Zu den Gründen für den Weiterzug wollte sich Meichtry aber nicht äussern. Das Walliser Kantonsgericht hatte Mitte Juli entschieden, das Turtmanntal hälftig den Gemeinden Turtmann und Oberems zuzuteilen.

Das umstrittene Gebiet umfasst eine Fläche von 67,6 Quadratkilometern, die auch die Wasserreserven des Turtmanngletschers beinhalten. Mit dem Entscheid des Kantonsgerichtes wären die Wasserzinsen zur Hälfte auf die beiden Gemeinden aufgeteilt worden.

Das Kantonsgericht hatte einen Entscheid des Staatsrates vom Januar 2002 als rechtens beurteilt. Die Kantonsregierung ihrerseits war dem Gutachten einer so genannten Vormeinungskommission gefolgt, die einen Geschichtsexperten beigezogen und 14 Zeugen einvernommen hatte.

Der Grenzstreit ist mehrere hundert Jahre alt. Beide Gemeinden erheben Anspruch auf das Gebiet und seine Wasserreserven, die das Kraftwerk Illsee-Turtmann speisen. Seit 1922 sind die aufgelaufenen Wasserzinsen auf einem Sperrkonto blockiert. Abzüglich gemeinsam getätigter Investition beläuft sich der Betrag auf dem Sperrkonto auf 6,5 Mio. Franken.

(rr/sda)

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