Bauherren ziehen das Urteil weiter

Gretzenbacher Urteil wird weitergezogen

publiziert: Dienstag, 5. Apr 2011 / 13:00 Uhr

Olten SO - Die beiden Schuldsprüche des Amtsgerichtes Olten-Gösgen SO im Prozess zum Deckeneinsturz in Gretzenbach mit sieben toten Feuerwehrmännern werden angefochten. Die Bauherren haben die bedingten Freiheitsstrafen von je 20 Monaten ans Obergericht weitergezogen.

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Eine Sprecherin der Kanzlei des amtlichen Verteidigers bestätigte am Dienstag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht des Regionaljournals Aargau/Solothurn von Schweizer Radio. Der Verteidiger hatte in erster Instanz für beide Mandanten auf Freispruch plädiert.

Im Dezember waren die 66-jährigen Zwillingsbrüder wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässigen Verursachens eines Einsturzes und wegen fahrlässiger Körperverletzung zu bedingten Freiheitsstrafen von je 20 Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht bewertete ihr Verschulden als schwer.

Der Kaufmann und der Gartenarchitekt hatten es laut Urteil unterlassen, die massiv zu hohe Erdüberschüttung auf der Decke der Tiefgarage abzutragen. Dieser Fehler sei ihnen seit 1990 bekannt gewesen.

Grösstes Feuerwehrunglück

Beim Einsturz der Tiefgarage waren am 27. November 2004 sieben Feuerwehrmänner ums Leben gekommen. Sie standen im Einsatz, um einen Autobrand in der unterirdischen Einstellhalle zu löschen. Es ist das bisher grösste Feuerwehrunglück der Schweiz.

Laut Gericht hatten die beiden Bauherren als Werkeigentümer «ein hohes Mass an Verantwortung» gehabt. Für die Brüder war die Überbauung «Staldenacker» in Gretzenbach ein Investitionsobjekt gewesen. Sie verkauften die Anlage 1994 im Stockwerkeigentum.

Das Amtsgericht hatte im vergangenen Dezember drei weitere Angeklagte von allen Vorwürfen freigesprochen. Es handelte sich um den Ingenieur, seinen Vorgesetzten sowie um den Bauleiter.

(fkl/sda)

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