Grosser Rat verschärft Basler Hundegesetz

publiziert: Donnerstag, 14. Dez 2006 / 20:32 Uhr

Basel - Kampfhunde werden in Basel-Stadt künftig an die kurze Gesetzesleine genommen. Der Grosse Rat hat am Mittwoch das kantonale Hundegesetz deutlich verschärft. Ein Halteverbot für potenziell gefährliche Hunde fand indes keine Mehrheit.

Unbestritten waren für alle Hunde obligatorische Haftpflichtversicherung, Kennzeichnung und Registrierung.
Unbestritten waren für alle Hunde obligatorische Haftpflichtversicherung, Kennzeichnung und Registrierung.
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Die EVP und ein Teil des Grünen Bündnis´ wollten das Halten von potenziell gefährlichen Hunden in Basel-Stadt als einzig wirksame Massnahme gleich ganz verbieten. Die Haltenden seien das eigentliche Problem, konterte die SP; Risiken bei einzelnen Rassen identifizieren zu wollen, sei heikel.

Vor Ausweichen auf andere Rassen warnte der Sprecher der Gesundheits- und Sozialkommission (GSK). Das Pauschalverbot unterlag mit 69 zu 21 Stimmen einer Bewilligungspflicht, wie sie GSK und Regierung vorgeschlagen hatten.

Weiter als die Regierung ging die GSK auch bei der Definition der Hunderassen, die als potenziell gefährlich gelten: Neben rassenreinen Hunden und Kreuzungen fallen auch Einzelhunde darunter, wenn ihr äusseres Erscheinungsbild vermuten lässt, dass sie von einer potenziell gefährlichen Rasse abstammen.

SVP klar überstimmt

Die SVP wollte bei beiden Punkten die Kommissionsfassungen den weniger scharfen der Regierung vorziehen, wurde aber klar überstimmt. Weitere SVP-Änderungsanträge scheiterten ebenso deutlich, darunter einer gegen das Zucht- und Haltungsverbot für Kampfhunderassen - das sei «rassistisch», mahnte ihr Sprecher.

Keine zusätzlichen Hunde

Besitzern eines potenziell gefährlichen Hundes wird zudem das Halten zusätzlicher Hunde untersagt. Die Regierung hätte nur einen Kampfhund pro Halter zulassen, aber keine Maximalzahl von anderen Hunden vorgeben wollen. Unbestritten waren für alle Hunde obligatorische Haftpflichtversicherung, Kennzeichnung und Registrierung.

Das Gesetz enthält keine fixe Liste potenziell gefährlicher Rassen; die Regierung kann künftig einzelne Rassen verbieten. Hunde können bei Gefahr beschlagnahmt und eingeschläfert werden. Hauptziel der mit dem Nachbarkanton Baselland abgesprochenen Revision ist die Sicherheit der Bevölkerung.

(li/sda)

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