Grossratswahlgesetz vor Bundesgericht gebracht

publiziert: Dienstag, 10. Aug 2004 / 17:29 Uhr

Aarau - Vor der Abstimmung vom 26. September über das Wahlgesetz für den verkleinerten Aargauer Grossen Rat legen sich Grüne und andere kleine Parteien mit einer Beschwerde ans Bundesgericht quer. Das Gesetz heble den Proporz aus, rügen sie.

Das Bundesgericht hat eine Stellungnahme verlangt.
Das Bundesgericht hat eine Stellungnahme verlangt.
Mit der Stimmrechtsbeschwerde fordern die vier Parteien gemäss ihrer Erklärung die Aufhebung des Grossratsbeschlusses zur Vorlage. Eingereicht wurde die Beschwerde im Juli von den Aargauer Grünen, den Schweizer Demokraten (SD), der Freiheitspartei (FP), der Eidgenössisch-Demokratischen Union (EDU) und sieben Privatpersonen.

Das Bundesgericht hat laut den Beschwerdeführern von Regierung und Parlament bis zum 20. August eine Stellungnahme verlangt. Falls das Gericht in der Sache selbst nicht vor dem 26. September entscheidet, fordern die Beschwerdeführer die Verschiebung des Urnengangs oder allenfalls dessen nachträgliche Aufhebung.

Grund der Beschwerde ist das im Wahlgesetz künftig vorgesehene Wahlmodell für den Grossen Rat. Dieser soll gemäss einem Volksentscheid von 2003 von 200 auf 140 Sitze verkleinert werden. Am 8. Juni beschloss das Parlament indes, im Wahlgesetz auch künftig die elf Kantonsbezirke als Wahlkreise beizubehalten.

(rr/sda)

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