Zustimmung im Parlament
Grünes Licht für Kohäsionsbeitrag an Kroatien
publiziert: Donnerstag, 11. Dez 2014 / 11:52 Uhr
Laut Bundesrat Burkhalter ist ein klarer Entscheid zum Erweiterungsbeitrag wichtig.
Bern - Kroatien erhält von der Schweiz einen Kohäsionsbeitrag - wie andere Staaten Osteuropas, die der EU beigetreten sind. Nach dem Ständerat hat sich auch der Nationalrat dafür ausgesprochen. Er genehmigte den Rahmenkredit von 45 Millionen Franken mit 132 zu 53 Stimmen bei 6 Enthaltungen.
Mit dem Geld soll bis Ende Mai 2017 die gesellschaftliche und wirtschaftliche Modernisierung im jüngsten EU-Land unterstützt werden. Die Schweiz leistete bisher insgesamt rund 1,25 Milliarden Franken an Erweiterungsbeiträgen an zwölf neue EU-Mitgliedstaaten - mit Kroatien sind es rund 1,3 Milliarden.
Doris Fiala (FDP/ZH) sprach im Namen der Kommission von einem «wichtigen Signal». Das Geld diene der Sicherheit und Stabilität, der Umwelt und Infrastruktur, aber auch der Förderung der Privatwirtschaft sowie der sozialen Entwicklung.
Trumpf bei Verhandlungen
Gegen den Beitrag stellte sich die SVP. Sie beantragte im Rat jedoch lediglich eine Sistierung des Geschäfts: Aus ihrer Sicht sollte die Schweiz den Kohäsionsbeitrag zurückhalten, um ihn in Verhandlungen mit der EU über die Personenfreizügigkeit in die Waagschale werfen zu können.
Die anderen Fraktionen sahen es aber anders. Der Antrag der SVP wurde mit 128 zu 54 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Alle neuen EU-Ländern müssten gleich behandelt werden, hiess es einhellig. Es gehe nicht an, Kroatien zu diskriminieren. Ausserdem diene der Beitrag der Stabilisierung des gesamten Raums. Daran habe auch die Schweiz ein grosses Interesse.
Im Interesse der Schweiz
Aussenminister Didier Burkhalter betonte, dass der Kohäsionsbeitrag an Kroatien die Fortsetzung des Volksentscheides für die Osthilfe und für Beiträge an bisher zwölf neuen EU-Länder im Jahr 2006 sei.
Nach der Abstimmung vom 9. Februar sei ein klarer Entscheid zum Erweiterungsbeitrag noch wichtiger. Ein Land zu diskriminieren, wäre nicht im Interesse der Schweiz, sagte Burkhalter. Er wies darauf hin, dass die Schweiz für die Eröffnung von Verhandlungen auf den Konsens aller 28 EU-Staaten angewiesen sei.
Blockierung nach 9. Februar
Seit der Abstimmung zur SVP-Zuwanderungsinitiative droht jedoch eine Diskriminierung Kroatiens in anderer Hinsicht: Der Bundesrat konnte infolge des Volksentscheides das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht unterzeichnen, was in der EU für Irritation sorgte.
Um die Situation zu deblockieren, beschloss der Bundesrat, Kroatinnen und Kroaten ohne Unterzeichnung des Protokolls vorläufig zum Schweizer Arbeitsmarkt zuzulassen. Gleichzeitig bestätigte er gegenüber der EU, dem Parlament wie geplant einen Kohäsionsbeitrag an Kroatien von 45 Millionen Franken zu beantragen.
Doris Fiala (FDP/ZH) sprach im Namen der Kommission von einem «wichtigen Signal». Das Geld diene der Sicherheit und Stabilität, der Umwelt und Infrastruktur, aber auch der Förderung der Privatwirtschaft sowie der sozialen Entwicklung.
Trumpf bei Verhandlungen
Gegen den Beitrag stellte sich die SVP. Sie beantragte im Rat jedoch lediglich eine Sistierung des Geschäfts: Aus ihrer Sicht sollte die Schweiz den Kohäsionsbeitrag zurückhalten, um ihn in Verhandlungen mit der EU über die Personenfreizügigkeit in die Waagschale werfen zu können.
Die anderen Fraktionen sahen es aber anders. Der Antrag der SVP wurde mit 128 zu 54 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Alle neuen EU-Ländern müssten gleich behandelt werden, hiess es einhellig. Es gehe nicht an, Kroatien zu diskriminieren. Ausserdem diene der Beitrag der Stabilisierung des gesamten Raums. Daran habe auch die Schweiz ein grosses Interesse.
Im Interesse der Schweiz
Aussenminister Didier Burkhalter betonte, dass der Kohäsionsbeitrag an Kroatien die Fortsetzung des Volksentscheides für die Osthilfe und für Beiträge an bisher zwölf neuen EU-Länder im Jahr 2006 sei.
Nach der Abstimmung vom 9. Februar sei ein klarer Entscheid zum Erweiterungsbeitrag noch wichtiger. Ein Land zu diskriminieren, wäre nicht im Interesse der Schweiz, sagte Burkhalter. Er wies darauf hin, dass die Schweiz für die Eröffnung von Verhandlungen auf den Konsens aller 28 EU-Staaten angewiesen sei.
Blockierung nach 9. Februar
Seit der Abstimmung zur SVP-Zuwanderungsinitiative droht jedoch eine Diskriminierung Kroatiens in anderer Hinsicht: Der Bundesrat konnte infolge des Volksentscheides das Protokoll zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien nicht unterzeichnen, was in der EU für Irritation sorgte.
Um die Situation zu deblockieren, beschloss der Bundesrat, Kroatinnen und Kroaten ohne Unterzeichnung des Protokolls vorläufig zum Schweizer Arbeitsmarkt zuzulassen. Gleichzeitig bestätigte er gegenüber der EU, dem Parlament wie geplant einen Kohäsionsbeitrag an Kroatien von 45 Millionen Franken zu beantragen.
(bert/sda)
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