Grundsatzurteile zu Einbürgerungsentscheiden

publiziert: Mittwoch, 9. Jul 2003 / 22:51 Uhr

Laudanne - Am Morgen hat das Bundesgericht entschieden, dass Einbürgerungsabstimmungen an der Urne verfassungswidrig sind. Am Nachmittag hat es Konsequenz gezeigt und fünf Personen Recht gegeben, die 2000 in Emmen LU abgewiesen wurden.

Einbürgerungsabstimmungen an der Urne sind verfassungswidrig.
Einbürgerungsabstimmungen an der Urne sind verfassungswidrig.
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In seinem ersten Urteil hat das Bundesgericht entschieden, dass Volksabstimmungen an der Urne über Einbürgerungen das verfassungsmässige Recht auf eine Entscheidbegründung verletzen. Es wies eine Beschwerde der Stadtzürcher SVP deshalb einstimmig ab.

Diese hatte Beschwerde eingereicht, weil der Zürcher Regierungsrat ihre Initiative Einbürgerungen vors Volk! im November 2002 für ungültig erklärt hatte. Laut den Lausanner Richtern besteht zwar kein Anspruch auf Einbürgerung.

Das entsprechende Verfahren sei aber kein rechtsfreier Vorgang. Auch hier müssten die verfassungsmässigen Garantien respektiert werden, namentlich der Anspruch auf rechtliches Gehör, beziehungsweise eine Entscheidbegründung. Dies könne bei einer Urnenabstimmung systembedingt nicht gewährleistet werden.

Am Nachmittag dann hat die I. öffentlichrechtliche Abteilung ihr Urteil umgesetzt und die Beschwerde von fünf Personen aus dem Balkan gutgeheissen, deren Einbürgerungsgesuche vom Stimmvolk der Luzerner Gemeinde Emmen im März 2000 an der Urne abgewiesen worden waren. Auch dieser Entscheid fiel einstimmig.

Die Lausanner Richter kamen zunächst zum Schluss, dass die Betroffenen aufgrund ihrer Herkunft aus dem ehemaligen Jugoslawien benachteiligt worden seien. Das Bundesgericht leitete dies hauptsächlich aus dem Umstand ab, dass gleichzeitig die Gesuche von acht Personen aus Italien angenommen worden waren.

Da für die Differenzierung kein Rechtfertigungsgrund ersichtlich sei, liege eine unzulässige Diskriminierung gemäss Artikel 8 der Bundesverfassung vor.

Die Gemeinde Emmen und den Kanton Luzern forderte es auf, das verfassungswidrige Verfahren in Emmen durch ein korrektes Prozedere zu ersetzen. Die Luzerner Justiz- und Sicherheitsdirektorin zeigte sich auf Anfrage der sda froh über den klärenden Entscheid.

(bert/sda)

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