Vorwurf des Mordes

Guatemalas Ex-Polizeichef steht in Genf vor Gericht

publiziert: Donnerstag, 15. Mai 2014 / 07:47 Uhr
Die Anklage wirft Sperisen Mord vor.(Symbolbild)
Die Anklage wirft Sperisen Mord vor.(Symbolbild)

Genf - Wegen des Vorwurfs des Mordes an zehn Gefangenen muss sich Erwin Sperisen, der ehemalige Chef der Nationalpolizei Guatemalas, ab heute vor dem Genfer Strafgericht verantworten. Ihm drohen mehr als zehn Jahre Haft. Sperisen bestreitet die Vorwürfe.

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Der schweizerisch-guatemaltekische Doppelbürger war von Juli 2004 bis März 2007 Chef der Nationalpolizei Guatemalas. Die Anklage wirft Sperisen vor, die Morde an zehn Häftlingen in Guatemala befohlen, geplant und in einem Fall sogar selbst begangen zu haben.

Im Zentrum der Verhandlung steht eine Polizeiaktion 25. September 2006 mit über 2000 Einsatzkräften, um die Kontrolle über das von Häftlingen geführte Gefängnis Pavón zurückzugewinnen. Dabei sollen sieben Gefangene getötet worden sein, einer davon durch Sperisen selber.

Die Gefangenen sollen unbewaffnet gewesen sein und keinen Widerstand geleistet haben. Danach soll der Tatort umgestellt worden sein, um einen Schusswechsel mit den Häftlingen vorzutäuschen.

Beim zweiten Fall geht es um drei aus dem Gefängnis geflohene Männer, die 2005 nach ihrer Verhaftung ermordet worden sein sollen. Die in Guatemala begangenen Delikte werden vor einem Genfer Gericht verhandelt, weil Sperisen als Schweizer Staatsangehöriger nicht ausgeliefert werden kann.

Festnahme in Genf

Er hatte sich 2007 in die Schweiz abgesetzt und war am 31. August 2012 in Genf festgenommen worden, nachdem die guatemaltekischen Behörden einen internationalen Haftbefehl erlassen hatten. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft.

Der Prozess wird von Nichtregierungsorganisationen verfolgt, die gegen die Straflosigkeit Sperisens gekämpft hatten. Als Zeuge ist in der dreiwöchigen Verhandlung auch Javier Figueroa vorgeladen, der als rechte Hand des Polizeichefs galt.

Er stand 2013 in Österreich vor Gericht, wurde jedoch freigesprochen. Das österreichische Gericht sah die Beweise als nicht ausreichend an.

(ig/sda)

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