Guggenmusigen und SUISA nähern sich bei Gebühren an

publiziert: Dienstag, 21. Okt 2003 / 17:35 Uhr

Luzern - Der Sturm, der Anfang Jahr die ohnehin sehr bewegten Guggenmusigen erfasst hatte, scheint sich ins Wasserglas zurückzuziehen. Man sei auf dem Weg zu einer gütlichen Einigung, hiess es bei der SUISA.

Guggenmusik an der Fasnacht.
Guggenmusik an der Fasnacht.
Die Zentralschweizer Guggenmusigen müssten bei ihrem öffentlichen Aufspielen bei Umzügen weiterhin keine Zahlungen an die Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke (SUISA) leisten, berichtete der Lokalsender Radio Pilatus. Kommerzielle Veranstaltungen seien dagegen abgabepflichtig.

Irène Philipp von der SUISA bestätigte die Angaben von Radio Pilatus im Grossen und Ganzen. Es sei aber nicht so, dass Umzüge generell von Abgaben befreit seien. Das spontane Umherstreifen sei gebührenfrei, präzisierte sie.

Abgaben würden erhoben bei organisierten Anlässen, bei denen eine Berechnungsgrundlage vorhanden sei, so Philipp. Monsterkonzerte könnten unter Umständen abgabepflichtig sein. Beim Luzerner Monsterkonzert aber, einem Umzug, sei das nicht der Fall.

Guggenmusigen zahlen schon seit Jahren Urheberrechts-Gebühren. Anfang Jahr sorgte jedoch die Absicht der SUISA, ihre Verträge zu überprüfen, für mehr oder weniger Entrüstung bei den Guggenmusigen.

Sie malten den Gebührenteufel an die Wand und befürchteten gar das Verschwinden des Fasnachtsbrauchtums oder mindestens das Verstummen der Kakophonie.

Zurzeit steht man laut SUISA in Verhandlungen mit den Vereinigten Guggenmusigen Luzern. Der Abschluss einer gütlichen Vereinbarung ist für 2004 geplant.

Was die Sache etwas komplizierter macht ist der Umstand, dass nicht alle Guggenmusigen der Schweiz zusammengeschlossen sind. So hat die SUISA zwar seit langem einen Gesamtvertrag mit dem Helvetischen Fasnachts-Ring (Hefari), dem schweizerischen Fasnachts-Dachverband. Die Luzerner und auch einzelne Basler Formationen sind aber nicht Mitglieder des Hefari.

(bert/sda)

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