Korrekte Ermittlung zu Zuger Attentat

Gute Noten für Ermittlungen zum Attentat im Zuger Parlament

publiziert: Montag, 22. Okt 2012 / 10:16 Uhr
2011 hatte die Regierung genug und reichte ihrerseits Strafanzeige gegen die beiden Männer ein. (Symbolbild)
2011 hatte die Regierung genug und reichte ihrerseits Strafanzeige gegen die beiden Männer ein. (Symbolbild)

Zug - Polizei und Justiz haben nach dem Zuger Attentat korrekt ermittelt. Zu diesem Schluss kommt der St. Galler Staatsanwalt Beat Fehr nach aufwändigen Ermittlungen. Gut 11 Jahre nach der Tragödie stellte er nun zwei Verfahren ein.

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Dies teilten die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Montag mit. Am 27. September 2001 hatte Friedrich Leibacher im Zuger Parlamentssaal ein Blutbad angerichtet. Er tötete elf Parlaments- und drei Regierungsmitglieder und schliesslich sich selbst. 15 weitere Personen wurden zudem teils lebensgefährlich verletzt.

Zwei Brüder aus dem Kanton Zug waren danach überzeugt, Leibacher habe sich nicht selbst im Ratssaal umgebracht, sondern die Polizei habe ihn mit einem gezielten Schuss vor dem Regierungsgebäude getötet. Sämtliche Behörden und die Medien hätten diesen Skandal vertuscht.

Die beiden verbreiteten ihre Ansicht auf Plakaten, Flugblättern und im Internet. Und sie reichten eine Anzeige gegen kantonale Behördenmitglieder ein, denen sie Mord, Anstiftung und Gehilfenschaft zu Mord sowie Amtsdelikte vorwarfen.

Im November 2011 hatte die Regierung genug. Sie reichte ihrerseits Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung gegen die beiden Männer ein. Der St. Galler Staatsanwalt Beat Fehr wurde mit der Untersuchung beauftragt. Beide Verfahren hat dieser nun rechtskräftig eingestellt, wie es in der Mitteilung heisst.

Kein Vorsatz nachweisbar

Nach eingehenden Abklärungen sei Fehr zum Schluss gekommen, dass «die von den Brüdern erhobenen Vorwürfe haltlos sind», so die Mitteilung. Die Ermittlungen der Zuger Polizei und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug seien korrekt geführt worden. Auf die Strafanzeige gegen Behördenmitglieder trat er deshalb nicht weiter ein - er erliess eine Nichtanhandnahme-Verfügung.

Aber auch die Anzeige der Regierung gegen die Brüder stellte Fehr ein, so die Mitteilung. Die Brüder hätten ihre Ansichten unter anderem auf einen vermeintlichen Augenzeugen abgestützt. Ein Vorsatz zur falschen Anschuldigung könne ihnen deshalb nicht nachgewiesen werden.

(knob/sda)

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