Ermittlungen gegen Geldauflage eingestellt

Guttenberg zahlt und muss nicht vor Gericht

publiziert: Mittwoch, 23. Nov 2011 / 12:38 Uhr
Karl-Theodor zu Guttenberg war im März 2011 als Verteidigungsminister zurückgetreten.
Karl-Theodor zu Guttenberg war im März 2011 als Verteidigungsminister zurückgetreten.

Hof - Der deutsche Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg muss wegen seiner abgeschriebenen Doktorarbeit nicht vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Ermittlungsverfahren gegen den CSU-Politiker gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt.

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Wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte, hat Guttenberg zugestimmt, 20'000 Euro an die Deutsche Kinderkrebshilfe zu zahlen. Das Geld ist bereits überwiesen.

Laut Strafprozessordnung kann der Staatsanwalt auf eine Anklage verzichten und zugleich dem Beschuldigten Auflagen erteilen. Voraussetzung ist, dass Gericht und der Betroffene zustimmen.

Keine Vorstrafen

Der Vorteil für Guttenberg ist, dass er als nicht vorbestraft gilt und auch keinen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis bekommt. Die Schuldfrage bleibt nach Einstellung des Verfahrens - juristisch gesehen - offen.

Guttenberg war im März 2011 als Verteidigungsminister zurückgetreten, weil er seine Dissertation in weiten Teilen abgeschrieben hat. Die Universität Bayreuth entzog ihm deshalb den Doktortitel.

Im Sommer war der Politiker mit seiner Familie in die USA ausgewandert. Dort nahm er ehrenamtlich einen Job bei der Denkfabrik für Strategische und Internationale Studien CSIS an.

(bg/sda)

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