Keine Lebensgefahr mehr

HIV-Ansteckung nur noch einfache Körperverletzung

publiziert: Mittwoch, 3. Apr 2013 / 13:03 Uhr
HIV-Infizierte könnten bei früher Diagnose und guter Behandlung heute fast so lange leben wie gesunde Personen.
HIV-Infizierte könnten bei früher Diagnose und guter Behandlung heute fast so lange leben wie gesunde Personen.

Lausanne - Die Ansteckung des unwissenden Sex-Partners mit dem HI-Virus könnte in Zukunft möglicherweise nur noch als einfache Körperverletzung bestraft werden. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung revidiert, die zentrale Frage aber vorerst noch offen gelassen.

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Nach bisheriger Praxis des Bundesgerichts lag eine schwere Körperverletzung vor, wenn eine Person im Wissen um die eigene HIV-Infektion ihren nichts ahnenden Sexualpartner ansteckte. Gemäss Gericht brachte der Täter sein Opfer damit in Lebensgefahr, weil die Infektion mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod führe.

Laut den Richtern in Lausanne kann an dieser Auffassung aufgrund der heutigen medizinischen Behandlungsmöglichkeiten und der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht mehr festgehalten werden.

Keine Lebensgefahr mehr

Mit den modernen Kombinationstherapien könnten HIV-Infizierte bei früher Diagnose und guter Behandlung heute fast so lange leben wie gesunde Personen. Damit entfalle bei einer Ansteckung mit dem HI-Virus das Kriterium der Lebensgefahr.

Das Umdenken des Bundesgerichts bedeutet allerdings nicht, dass in solchen Fällen ab sofort regelmässig nur noch eine einfache Körperverletzung vorliegen würde. Gemäss Gericht kann eine andere Form von schwerer Körperverletzung erfüllt sein, bestehend in einer «schweren Gefährdung der körperlichen oder geistigen Gesundheit».

Zu berücksichtigen ist dabei laut Gericht, dass eine HIV-Infektion nach wie vor unheilbar ist und die Therapie selber zu körperlichen oder seelischen Nebenwirkungen mit einer Beeinträchtigung der Lebensqualität führen kann. Allein das Wissen um eine HIV-Infektion könne eine Erschütterung des seelischen Gleichgewichts bewirken.

Zürcher Obergericht muss entscheiden

Letztlich hat das Bundesgericht aber (noch) offengelassen, wie eine HIV-Infektion in Zukunft rechtlich zu behandeln ist. Es hat den konkreten Fall ans Zürcher Obergericht zurückgeschickt. Dieses wird bei seinem Neuentscheid urteilen müssen, ob in solchen Fällen nun eine einfache oder eine schwere Körperverletzung vorliegt.

Entscheiden müssen die Richter in Zürich zudem, ob und inwiefern die möglichen psychischen Belastungen des Opfers und die allenfalls negativen Auswirkungen der Therapie dem Täter zugerechnet werden können. Erst anschliessend wird dann das Bundesgericht bei einer allfälligen Beschwerde sein letztinstanzliches Machtwort sprechen.

(bert/sda)

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HIV-Ansteckung
empörend! HIV ist eine lebenslange Krankheit, gute Medikamente (die übrigens den Körper schwer belasten)hin oder her. Das Immunsystem ist geschädigt, die kleinste Erkältung macht die Infizierten schwer krank. Die HIV-Positiven, die im Wissen, dass diese Krankheit übertragbar ist, sie sollen jetzt die Unwissende, den Unwissenden nur "leicht" verletzt haben?? Empörend! Zudem noch Frei-Pass ,zum gedanken-und respektlosen Umgang mit gesunden Menschen.
Denkend mitfühlen, würde den Richtern gut tun.
Lachnummer
Das Bundesgericht ist schon seit langem eine Lachnummer. Da wird nur noch Täterschutz betrieben. Das gleiche unverständliche Vorgehen jeweils bei Migrationsfällen die vor's Bundesgericht kommen.

Mit der Argumentation könnte man in der Schweiz ja auch endlich mal wieder 140 km/h auf der Autobahn fahren. Denn als wir die Valium-Gesetze machten, hatten Autos keine Airbags, ABS und 5 Sterne im Crash Test.
Wie dumm darf ein Bundesrichter sein?
Gute Nachrichten für Berufsschläger:

Das Eindreschen von Schädeln und das Verprügeln Ahnungsloser bis zur Bewusstlosigkeit wird ab sofort mit bundesgerichtlicher Begründung nicht mehr als "schwere" sondern nur noch als "leichte Körperverletzung" geahndet.

Begründung: Da die Medizin und die Chirurgie Fortschritte in den Behandlungsmethoden gemacht haben, stirbt nun nicht mehr jeder an einer Schädelfraktur.

Kaum zu glauben, was für hirnrissige Begründungen dieses Komödiantenstadl in Lausanne abliefert.

Während Staatsanwälte von Eventualvorsätzlicher Tötung (der Täter nimmt den Tod durch seine Handlung mindestens billigend in Kauf) sprechen, meint das Bundesgericht, das die Schwere einer Verletzung im Verhältnis zur Behandlungsmethode beurteilt werden müsse.

Was haben diese Bundesrichter eigentlich geraucht? Pilze?

Für mich bleibt die bewusste Ansteckung mit einer potentiell tödlichen Krankheit, die mindestens die Lebensqualität stark einschränkt, eine schwere Körperverletzung mit besonders verwerflicher Vorgehensweise - der/die Ansteckende nutzt das Vertrauensverhältnis primitivstens aus,um dessen Leben zu zerstören.
Da diese Haltung vom höchsten Schweizer Gericht nun idiotischerweise nicht mehr gestützt wird, hoffe ich, dass alle Betroffenen Selbstjustiz verüben und die Täter erschlagen. (Aufgrund besserer Behandlungsmethoden kann man heute auch im Rollstuhl überleben - also nur leichte Körperverletzung)
.
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