Zu Freiheitsstrafe verurteilt

Haft für pädophilen Götti in Winterthur

publiziert: Freitag, 9. Nov 2012 / 15:06 Uhr
Pädophiler Götti in Winterthur zu Freiheitsstrafe verurteilt
Pädophiler Götti in Winterthur zu Freiheitsstrafe verurteilt

Winterthur ZH - Wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern hat das Bezirksgericht Winterthur am Freitag einen 50-jährigen Mann zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Er hatte während Jahren Übergriffe auf seine Patentochter verübt.

Neben dem Schuldspruch wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern verurteilte ihn das Gericht auch wegen mehrfacher Pornographie mit pädophilen und gewalttätigen Darstellungen. Von den 30 Monaten muss der Mann 12 Monate in Halbgefangenschaft absitzen. Das heisst, er kann tagsüber normal arbeiten gehen, muss den Abend und die Nacht aber hinter Gitter verbringen.

Die restlichen 18 Monate werden mit einer Probezeit von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Dies entspricht genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zusätzlich muss der Mann auf unbestimmte Zeit einmal pro Woche in die Psychotherapie und darf mit seinem Göttimädchen während drei Jahren nicht in Kontakt treten.

Teil des noch nicht rechtskräftigen Urteils ist auch, dass ein vorzeitig gelöschter Strafregisterauszug aus dem Jahr 2005 wegen Pornographie wieder eingetragen wird. Der Mann hortete zu diesem Zeitpunkt fast 180'000 Kinderporno-Dateien.

Gemäss Gutachten wenig Rückfallgefahr

Die Übergriffe auf seine Patentochter begannen, als das Mädchen drei Jahre alt war. Es habe «ein kindliches Interesse» an seinem Penis gezeigt, sagte der Beschuldigte in den Befragungen. Die Handlungen seien geprägt gewesen von natürlichem Spielverhalten.

Er habe mit seinen Taten aber auch verhindern wollen, dass das Mädchen sexuell so verklemmt werde wie er selbst. In den Befragungen zeigte er sich jedoch erleichtert darüber, dass es nur zum «Dökterli» Spielen und Betasten kam und er «nicht zu schlimmeren Taten herausgefordert wurde».

Ein Gutachten attestiert bei ihm keine schwere psychische Störung und prognostiziert ihm wenig Rückfallgefahr. Der Verurteilte erschien am Freitag nicht vor Gericht. Wegen dringender Termine liess er sich von seinem Anwalt vertreten. Auch das Opfer, heute 14 Jahre alt, blieb der Urteilseröffnung fern.

(alb/sda)

Man vergleiche die Meldungen...
Hier der Artikel eines verurteilten Kinderschäders mit 30 Monaten teilbedingter Haftstrafe(!) und anderseits auf der Front von news.ch die Veruteilung eines Mannes wegen Steuerbetrugs und Urkundenfälschung mit einer bedingten(!) Geldstrafe. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Damit dürften die Gemeinsamkeiten der beiden Artikel erschöpft sein. Im Artikel über das Wirtschaftsdelikt wird detailiert mit Name und Foto des Deliquenten gearbeitet. Und hier? Kein Name, kein Foto, nichts! Welches der beiden Vergehen ist nun schlimmer? Dem Staat Geld vorenthalten oder einem Mitmenschen Leid zuzufügen? Oder ist es es letztendlich doch die Zugehörigkeit zu einer Partei, welche über Anonymität oder öffentliches Zurschaustellung entscheidet? Da der SVP-Mann (böse), der betrogen hat und hier des SP-Mann (gut) der seine dreijähriges Göttimädchen sexuell missbraucht hat.
Etwas mehr Ausgewogenheit wäre angebracht, auch für news.ch.
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