Bundesgericht diskutiert Alimente

Halbgeschwister können Alimente beeinflussen

publiziert: Montag, 10. Okt 2011 / 12:22 Uhr
Weitere Kinder in der neuen Familie können die Alimente beeinflussen.
Weitere Kinder in der neuen Familie können die Alimente beeinflussen.

Lausanne - Hat ein geschiedener Vater mit seiner neuen Partnerin Kinder, kann sich das auf die Alimente für die Kinder aus der vorherigen Ehe auswirken - aber nicht automatisch, wie das Bundesgericht feststellt. Die geschiedene Frau muss mit geringeren Unterhaltszahlungen rechnen.

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Es geht um einen Fall in Genf. Ein geschiedener Mann ging mit einer neuen Partnerin die Ehe ein und zeugte mit ihr drei Kinder. Der Vater ist selbständig erwerbender Künstler und hat nur ein geringes Einkommen.

Für seinen ersten Sohn hatte er monatlich 700 Franken Alimente bezahlt. Nach der Geburt der Halbgeschwister weigerte er sich, für seinen Sohn aus der vorherigen Ehe weiterhin Alimente zu bezahlen. Das Genfer Kantonsgericht stützte diesen Entscheid, worauf die Mutter des betroffenen Sohnes ans Bundesgericht gelangte.

Neubeurteilung nötig

Die Geburt der Halbgeschwister habe tatsächlich eine neue Situation geschaffen, stellen die Lausanner Richter in dem am Montag veröffentlichten Urteil fest. Diese neue Situation wirke sich allerdings nicht zwingend auf die Unterhaltszahlungen aus.

Eine Neubeurteilung könne oder müsse erfolgen, wenn ein Ungleichgewicht entstehe, wenn die finanzielle Belastung für den in bescheidenen Verhältnissen lebenden Vater zu gross werde. Dabei seien die Interessen des betroffenen Kindes und jene der Elternteile gegeneinander abzuwägen.

Das Bundesgericht weist den Fall nun zur Neubeurteilung an die Genfer Justiz zurück. Diese müsse ihrem Entscheid den hypothetischen Lohn zugrunde legen, den der Vater erzielen könnte. Die Höhe dieses hypothetischen Lohns sei massgebend für die Frage, ob ein Beitrag an den Unterhalt des Sohnes weiterhin zumutbar sei oder nicht.

(dyn/sda)

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