Rechtskommission des Ständerates

Handybenutzer müssen identifizierbar sein

publiziert: Montag, 22. Mai 2000 / 09:43 Uhr / aktualisiert: Montag, 22. Mai 2000 / 15:50 Uhr

Bern - Wer Handys mit Prepaid-Karten anbietet, muss künftig in der Lage sein, Daten zur Identifizierung der Benutzer zu liefern. Das verlangt die Rechtskommission des Ständerates auf Anraten der Strafverfolgungsbehörden.

Hintergrund des Kommissionsantrages ist die Möglichkeit namentlich von Drogendealern, ihre Identität zu verschleiern, indem sie mit Prepaid-Karten telefonieren und damit auf keiner Abonnentenliste erscheinen.
Sonst folgte die Kommission beim Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs dem Nationalrat. Danach darf nur bei schweren Delikten und nach Einleitung eines Strafverfahrens die Post geöffnet und das Telefon abgehört werden. Sonst hat der Schutz der Intimsphäre Vorrang vor den Interessen der Strafverfolgung.

(klei/sda)

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