Auch Frau ehemalige Polizistin

Hanfanbau: Klage gegen Baselbieter Ex-Polizist

publiziert: Freitag, 14. Aug 2015 / 14:33 Uhr
Qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. (Symbolbild)
Qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. (Symbolbild)

Liestal - Ein früherer Baselbieter Polizist, seine Ehefrau und ein weiterer Mann müssen vor dem Baselbieter Strafgericht erscheinen. Die drei hatten mutmasslich eine Hanf-Indooranlage betrieben und das Marihuana selbst vermarktet.

Das Trio war im Februar aufgeflogen, wie Michael Lutz, Kommunikationsbeauftragter der Baselbieter Staatsanwaltschaft, zu einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Freitag sagte. Das beschuldigte Ehepaar und der Mitangeklagte sollen die Hanfanlage während rund anderthalb Jahren gemeinsam betrieben haben.

Kollegen des früheren Polizisten entdeckten die Hanf-Pflanzen bei einer Hausdurchsuchung. Die nötigen personalrechtlichen Massnahmen gegen den verdächtigten Mann seien eingeleitet worden, schrieb die Kantonspolizei Basel-Landschaft damals.

Die ebenfalls verdächtigte Ehefrau des Mannes war Polizistin im Kanton Basel-Stadt. Sie ist unterdessen ebenfalls nicht mehr bei der Basler Polizei tätig, wie es beim Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt auf Anfrage hiess.

Bedingte Strafen von 16 bis 22 Monaten

Die Baselbieter Staatsanwaltschaft erhebt nun wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie weiterer Delikte Anklage gegen das Trio. Für die drei Beschuldigten beantragt sie laut Lutz bedingte Freiheitsstrafen von 16 bis 22 Monaten.

Weil die Beschuldigten die Vorwürfe gestanden und der beantragten Strafe zugestimmt hatten, beantragt die Staatsanwaltschaft ein abgekürztes Verfahren.

Namentlich müssen die drei das mit dem Verkauf des Marihuana unrechtmässig gewonnene Geld zurückzahlen, wie es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Freitag hiess. Dabei gehe es um einen Gesamtgewinn von 85'000 Franken, sagte Lutz.

Die Staatsanwaltschaft beantragt dem Gericht, den noch vorhandenen Teil dieser Summe einzuziehen. Den nicht mehr vorhandenen Anteil des Gewinns müssten die Beschuldigten zurückbezahlen, wie Lutz ausführte.

Ob die Voraussetzungen für ein Urteil im abgekürzten Verfahren erfüllt sind, entscheidet nun das Strafgericht Basel-Landschaft. Das Trio muss voraussichtlich im September vor Gericht erscheinen.

(bert/sda)

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