Begehren auf Ausstand gegen das Strafgericht des Sensebezirks verlangt

Hanfbauer von CannaBioland klagt vor Bundesgericht

publiziert: Dienstag, 18. Jul 2000 / 21:29 Uhr

Freiburg - Der in Abwesenheit verurteilte Hanfbauer und CannaBioland-Besitzer aus Litzisdorf FR geht vor Bundesgericht. Er wird gegen den Kantonsgerichtsentscheid vom 21. Juni rekurrieren, der sein Ausstandgesuch abwies.

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Der Hanfbauer hatte vergeblich ein Begehren auf Ausstand gegen das Strafgericht des Sensebezirks in Tafers unter dem Vorsitz von Reinold Raemy gestellt. Er hatte das Ausstandsbegehren mit dem Anschein von Parteilichkeit begründet. Es sei etwa zu illegalen Absprachen der Untersuchungsrichter und der Polizei gekommen.
Die staatsrechtliche Beschwerde werde in den nächsten Tagen beim Bundesgericht eingereicht. Dies sagte der Verteidiger des Hanfbaurern, Markus Meuwly, am Dienstag auf Anfrage.
Am 27. Juni hatte das Strafgericht des Sensebezirks in Tafers den Hanfbauern zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt worden. Jean-Pierre Egger, der Präsident der Schweizer Hanffreunde, wurde beim gleichen Prozess zu zwei Jahren Haftstrafe verurteilt.

(klei/sda)

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