Hanfgärtner verurteilt - 18 Monate bedingt

publiziert: Freitag, 5. Apr 2002 / 18:31 Uhr

Baden - Das Bezirksgericht Baden hat drei Brüder, die mit Hanfanbau im Aargau Millionenumsätze erzielt haben, zu bedingten Gefängnisstrafen von je 18 Monaten und Bussen von je 30'000 Franken verurteilt. Zudem müssen sie dem Staat je 250'000 Franken abliefern.

Hanf.
Hanf.
Das Gericht sprach die drei Angeklagten zwar der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig, blieb beim Strafmass jedoch deutlich unter dem Antrag der Anklage. Diese hatte in der Verhandlung vom Donnerstag je vier Jahre Zuchthaus, je 30'000 Franken Busse sowie den Einzug eines Gewinnanteils von je 500'000 Franken gefordert.

Das Trio habe banden- und gewerbsmässig gehandelt und sei sich seines illegalen Tuns sehr wohl bewusst gewesen, meinte der Staatsanwalt. Um den Absatz zu fördern, sei professionell in grossem Stil Hanf mit einem hohen THC-Gehalt von bis zu 14 Prozent gezüchtet worden.

Die drei verurteilten Brüder - ein 41-jähriger Kaufmann, ein 38-jähriger Gärtner und ein 26-jähriger Pflegeassistent - hatten 1996 «zwecks Zucht, Anbau und Vertrieb von Jungpflanzen und getrockneten Hanfblüten» eine Aktiengesellschaft gegründet.

In verschiedenen Gemeinden wurden Hallen für die Indoor-Zucht gemietet und beträchtliche Landflächen für den Outdoor-Anbau gepachtet. Im Betrieb arbeiteten bis zu 100 Personen, darunter eine beträchtliche Anzahl, die vom staatlichen RAV vermittelt wurde.

Der Handel mit «hochwertigen Setzlingen» und Cannabis-Produkten wurde bald zu einem einträglichen Geschäft. 1998 erzielte die Firma gemäss Anklageschrift einen Umsatz von 3,8 Mio. Franken und wies einen Gewinn von 888'000 Fanken aus.

Die Angeklagten gaben vor Gericht zu, gewusst zu haben, dass sie sich mit der Produktion von Hanf mit hohen THC-Gehalt in einer Grauzone bewegten. Sie vertrauten jedoch nach eigenen Angaben darauf, dass das Betäubungsmittelgesetz bald liberalisiert und Anbau und Konsum von Cannabis legalisiert würde.

(kil/sda)

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