Prozess gegen Geschäftsführer von CannaBioland

Haschbauer setzte sich nach El Salvador ab

publiziert: Montag, 26. Jun 2000 / 15:34 Uhr

Tafers - Gefängnisstrafen von 38 und 28 Monaten hat die Freiburger Staatsanwaltschaft beim Prozesses gegen die beiden Geschäftsführer des Hanfanbaus CannaBioland gefordert. Die beiden hätten in Kenntnis der Rechtslage Rauschmittel verkauft.

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Der Prozessauftakt vor dem Strafgericht des Sensebezirks fand am Montag in Abwesenheit des einen Angeklagten statt. Der Hanfbauer, der krankt ist, hält sich zur Zeit in El Salvador auf.
In persona auf der Anklagebank sass von den beiden Leitern des Hanfanbaus im freiburgischen Litzistorf deshalb nur der Präsident der Schweizer Hanffreunde (VHSF), Jean-Pierre Egger. Für den Hanfbauern forderte die Staatsanwältin nach einer rund dreistündigen Befragung 38 Monate, für Egger 28 Monate Gefängnis.

THC-Grenzwert klar überschritten
Der Grossteil der verkauften Hanf-Produkte habe den erlaubten Grenzwert des Wirkstoffs THC klar überschritten, argumentierte die Staatsanwältin. Toleriert ist in der Schweizer Landwirtschaft ein Wert von 0,3 Prozent Aktivsubstanz THC (Tetrahydrocannabinol).
1997 hatten Analysen einen mittleren Wert von 3,8 Prozent THC für den Hanftee, von 2,3 Prozent für die Blüten und von 27 Prozent für das Hanf-Öl ergeben. Letzteres wurde zum Preis von 150 Franken pro drei Gramm verkauft.

27 Joints aus drei Gramm Öl
Bei dem verkauften Öl habe es sich nicht um ein aus den Samen der Hanfpflanze hergestelltes Produkt gehandelt, sondern um Haschisch-Öl, das medizinischen Behandlungen vorbehalten sei. Mit einer einzigen Flasche hätten 27 Joints hergestellt werden können, unterstrich die Staatsanwältin.

Sechs Millionen Umsatz
Von 1994 bis 1998 hatte CannaBioland einen Umsatz von mehr als sechs Millionen Franken erzielt; der Hanfbauer realisierte dabei einen geschätzten Gewinn von 1,6 Mio. Franken - laut der Staatsanwältin «ein florierendes Geschäft».
Neben den Gefängnisstrafen forderte die Staatsanwältin für Jean- Pierre Egger eine Busse von 20 000 Franken, für den Hanfbauern eine solche von 25 000 Franken sowie Rückgabezahlungen von 1,2 Mio. Franken für den Hanfbauern und 215 000 Franken für Egger. Seit 1997

(sda)

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