Bundesstrafgericht
Hat «L'Agefi»-Besitzer Fiskus 54 Mio. Franken vorenthalten?
publiziert: Donnerstag, 14. Aug 2014 / 16:53 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 14. Aug 2014 / 17:10 Uhr
Schwere Vorwürfe an den Besitzer der Westschweizer Wirtschaftszeitung «L'Agefi». (Symbolbild)
Bellinzona - Der Besitzer der Westschweizer Wirtschaftszeitung «L'Agefi», Alain Duménil, wird schwerwiegender Steuerdelikte verdächtigt. Er soll dem Fiskus nahezu 54 Millionen Franken vorenthalten haben, wie das Westschweizer Magazin «L'Hebdo» und der «Tages-Anzeiger» berichteten.
Der in Crans-Montana im Wallis wohnhafte französisch-schweizerische Geschäftsmann habe es unterlassen, in den Jahren 2004 bis 2008 ausserordentliche Dividenden der Immobiliengesellschaft Acanthe Développement in Paris, bei der er Mehrheitsaktionär ist, den Steuerbehörden zu melden.
Zudem wird er verdächtigt, Anteile an einigen französischen Gesellschaften zu besitzen, deren Existenz er den Steuerbehörden nie angegeben haben soll. Zwischen 2003 und 2011 soll er insgesamt 54 Millionen Franken an Einkommen den Steuerbehörden vorenthalten haben. Dies entspreche einer Summe von rund 20 Millionen Franken, die er an Steuern hätte zahlen müssen.
Die Existenz eines Verfahrens gegen Duménil wird in mehreren Entscheiden bestätigt, die vergangene Woche vom Bundesstrafgericht in Bellinzona publik gemacht worden sind. Aus diesen Urteilen geht hervor, dass Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im vergangenen November ihr Einverständnis zur Eröffnung einer speziellen Steueruntersuchung gegeben hat.
Beschlagnahmungen
In diesem Zusammenhang kam es auch zu Hausdurchsuchungen, so insbesondere am Wohnort des Verdächtigten. Parallel dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Beschlagnahmung von Immobilien und Konten von Duménil angeordnet.
Mit Entscheid vom 22. Juli hat das Bundesstrafgericht einem Gesuch der Steuerverwaltung stattgegeben, das Siegel über beschlagnahmte Dokumente bei einer Bank zu heben. Duménil hatte sich dagegen vergeblich zur Wehr gesetzt. Er hatte sein Gesuch mit seiner diplomatischen Immunität als Vertreter der ständigen Mission von Madagaskar bei der UNO begründet.
Aus den Entscheiden des Bundesstrafgerichts geht auch hervor, dass Duménil vergeblich ein Gesuch gestellt hat, um monatlich 100'000 Franken zur Bestreitung seines Lebensunterhalts abheben zu können.
Mit Verweis auf die Presseberichte über "einen Verdachtsfall auf Steuerhinterziehung im Wallis" hat die Walliser Steuerverwaltung am Donnerstag mitgeteilt, dass sie in diesem Dossier die nötigen Massnahmen ergriffen habe. Sie arbeite eng mit der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der ESTV zusammen.
Die kantonale Steuerverwaltung habe von der Abteilung verlangt, eine Untersuchung gegen einen im Wallis wohnhaften Steuerpflichtigen vorzunehmen. Die Kantone sind dazu bei Verdacht auf schwere Steuerdelikte ermächtigt, weil die ASU über weitergehende Kompetenzen für Zwangs- und Untersuchungsmittel verfügt als sie.
Klagen und Rekurse angekündigt
Duménil kündigte am Donnerstag an, dass er die beiden Presseorgane einklagen werde, welche die Sache publik gemacht haben. Er sprach von einem "enormen Skandal" und einem Destabilisierungsversuch gegen seine Person, die er mit seinem Interesse am Kauf der Zeitung "Le Temps" in Verbindung bringt.
Die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bestätigte er. "Man will verhindern, dass ich mich verteidigen kann. Man schaut, dass ich mir keinen Anwalt leisten kann. Man will verhindern, dass ich meine Geschäfte fortsetzen kann", sagte er der französischen Nachrichtenagentur AFP.
Zum Vorwurf der Steuerhinterziehung sagte Duménil, er habe die erhaltenen Dividenden für die zehn Prozent der Aktien, die sich in seinem privaten Besitz befänden, deklariert und versteuert. Die Dividenden der 40 Prozent der Aktien, die er über seine Gesellschaften in Luxemburg halte, seien Gegenstand der Besteuerung seiner Firmen in Luxemburg, sagte er.
Sein Anwalt Alexandre Faltin verwies darauf, dass sich die Untersuchung noch ganz am Anfang befinde. Ohne der Sache auf den Grund zu gehen, habe das Bundesstrafgericht mehrere Entscheide gefällt. Gegen einige von ihnen sei beim Bundesgericht Rekurs eingereicht worden, sagte Faltin.
Der Chefredaktor von "L'Agefi", François Schaller, schreibt in einer am Donnerstag veröffentlichten Reaktion, dass die Episode weder die Entwicklung der Zeitung noch die Ziele, die Projekte oder die Unterstützung der Aktionäre in Frage stelle.
1987 in der Schweiz niedergelassen
Das Vermögen von Alain Duménil, der sich 1987 in der Schweiz niedergelassen hat, wurde vom Wirtschaftsmagazin "Bilanz" im Jahr 2012 auf 100 bis 200 Millionen Franken geschätzt. Inzwischen wird er in der Klassierung der 300 reichsten Menschen der Schweiz nicht mehr aufgeführt, weil sein Vermögen unter die Grenze von 100 Millionen Franken gefallen sein soll.
2009 erwarb der Geschäftsmann die Mehrheit der Wirtschaftszeitung "L'Agefi". Er hält einen Anteil von 51 Prozent. Mitbesitzer ist Antoine Hubert, Gründer der Klinikgruppe Genolier. Im Oktober 2013 hatten die beiden Geschäftsleute Interesse an einem eventuellen Kauf der Tageszeitung "Le Temps" bekundet, bevor Ringier im vergangen April die Anteile von Tamedia kaufte.
Duménil ist in Frankreich bereits zwei Mal verurteilt worden. Die französische Finanzmarktaufsicht verurteilte ihn 2013 zu einer Busse von 500'000 Euro wegen eines Insiderdelikts. Er habe dagegen Rekurs eingereicht, sagte Duménil. Ein Gericht in Grenoble verurteilte ihn 2012 wegen seiner Verantwortung am Konkurs der 2005 Pleite gegangenen Schuhfirma Stéphane Kélian. In diesem Fall habe er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen.
Zudem wird er verdächtigt, Anteile an einigen französischen Gesellschaften zu besitzen, deren Existenz er den Steuerbehörden nie angegeben haben soll. Zwischen 2003 und 2011 soll er insgesamt 54 Millionen Franken an Einkommen den Steuerbehörden vorenthalten haben. Dies entspreche einer Summe von rund 20 Millionen Franken, die er an Steuern hätte zahlen müssen.
Die Existenz eines Verfahrens gegen Duménil wird in mehreren Entscheiden bestätigt, die vergangene Woche vom Bundesstrafgericht in Bellinzona publik gemacht worden sind. Aus diesen Urteilen geht hervor, dass Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im vergangenen November ihr Einverständnis zur Eröffnung einer speziellen Steueruntersuchung gegeben hat.
Beschlagnahmungen
In diesem Zusammenhang kam es auch zu Hausdurchsuchungen, so insbesondere am Wohnort des Verdächtigten. Parallel dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Beschlagnahmung von Immobilien und Konten von Duménil angeordnet.
Mit Entscheid vom 22. Juli hat das Bundesstrafgericht einem Gesuch der Steuerverwaltung stattgegeben, das Siegel über beschlagnahmte Dokumente bei einer Bank zu heben. Duménil hatte sich dagegen vergeblich zur Wehr gesetzt. Er hatte sein Gesuch mit seiner diplomatischen Immunität als Vertreter der ständigen Mission von Madagaskar bei der UNO begründet.
Aus den Entscheiden des Bundesstrafgerichts geht auch hervor, dass Duménil vergeblich ein Gesuch gestellt hat, um monatlich 100'000 Franken zur Bestreitung seines Lebensunterhalts abheben zu können.
Mit Verweis auf die Presseberichte über "einen Verdachtsfall auf Steuerhinterziehung im Wallis" hat die Walliser Steuerverwaltung am Donnerstag mitgeteilt, dass sie in diesem Dossier die nötigen Massnahmen ergriffen habe. Sie arbeite eng mit der Abteilung für Strafsachen und Untersuchungen (ASU) der ESTV zusammen.
Die kantonale Steuerverwaltung habe von der Abteilung verlangt, eine Untersuchung gegen einen im Wallis wohnhaften Steuerpflichtigen vorzunehmen. Die Kantone sind dazu bei Verdacht auf schwere Steuerdelikte ermächtigt, weil die ASU über weitergehende Kompetenzen für Zwangs- und Untersuchungsmittel verfügt als sie.
Klagen und Rekurse angekündigt
Duménil kündigte am Donnerstag an, dass er die beiden Presseorgane einklagen werde, welche die Sache publik gemacht haben. Er sprach von einem "enormen Skandal" und einem Destabilisierungsversuch gegen seine Person, die er mit seinem Interesse am Kauf der Zeitung "Le Temps" in Verbindung bringt.
Die Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen bestätigte er. "Man will verhindern, dass ich mich verteidigen kann. Man schaut, dass ich mir keinen Anwalt leisten kann. Man will verhindern, dass ich meine Geschäfte fortsetzen kann", sagte er der französischen Nachrichtenagentur AFP.
Zum Vorwurf der Steuerhinterziehung sagte Duménil, er habe die erhaltenen Dividenden für die zehn Prozent der Aktien, die sich in seinem privaten Besitz befänden, deklariert und versteuert. Die Dividenden der 40 Prozent der Aktien, die er über seine Gesellschaften in Luxemburg halte, seien Gegenstand der Besteuerung seiner Firmen in Luxemburg, sagte er.
Sein Anwalt Alexandre Faltin verwies darauf, dass sich die Untersuchung noch ganz am Anfang befinde. Ohne der Sache auf den Grund zu gehen, habe das Bundesstrafgericht mehrere Entscheide gefällt. Gegen einige von ihnen sei beim Bundesgericht Rekurs eingereicht worden, sagte Faltin.
Der Chefredaktor von "L'Agefi", François Schaller, schreibt in einer am Donnerstag veröffentlichten Reaktion, dass die Episode weder die Entwicklung der Zeitung noch die Ziele, die Projekte oder die Unterstützung der Aktionäre in Frage stelle.
1987 in der Schweiz niedergelassen
Das Vermögen von Alain Duménil, der sich 1987 in der Schweiz niedergelassen hat, wurde vom Wirtschaftsmagazin "Bilanz" im Jahr 2012 auf 100 bis 200 Millionen Franken geschätzt. Inzwischen wird er in der Klassierung der 300 reichsten Menschen der Schweiz nicht mehr aufgeführt, weil sein Vermögen unter die Grenze von 100 Millionen Franken gefallen sein soll.
2009 erwarb der Geschäftsmann die Mehrheit der Wirtschaftszeitung "L'Agefi". Er hält einen Anteil von 51 Prozent. Mitbesitzer ist Antoine Hubert, Gründer der Klinikgruppe Genolier. Im Oktober 2013 hatten die beiden Geschäftsleute Interesse an einem eventuellen Kauf der Tageszeitung "Le Temps" bekundet, bevor Ringier im vergangen April die Anteile von Tamedia kaufte.
Duménil ist in Frankreich bereits zwei Mal verurteilt worden. Die französische Finanzmarktaufsicht verurteilte ihn 2013 zu einer Busse von 500'000 Euro wegen eines Insiderdelikts. Er habe dagegen Rekurs eingereicht, sagte Duménil. Ein Gericht in Grenoble verurteilte ihn 2012 wegen seiner Verantwortung am Konkurs der 2005 Pleite gegangenen Schuhfirma Stéphane Kélian. In diesem Fall habe er den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen.
(awe/sda)
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