Hauptmann im Fall Kander zieht Urteil nicht weiter

publiziert: Montag, 26. Okt 2009 / 16:45 Uhr

Bern - Der für den Militärunfall auf der Kander verurteilte Hauptmann zieht das Urteil nicht weiter. Das Militärgericht hatte ihn vergangene Woche in Thun zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt und seinen Ausschluss aus der Armee verfügt.

Der für den Militärunfall auf der Kander verurteilte Hauptmann zieht das Urteil nicht weiter.
Der für den Militärunfall auf der Kander verurteilte Hauptmann zieht das Urteil nicht weiter.
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Sein Mandant habe nach reiflicher Überlegung auf einen Weiterzug verzichtet, sagte Anwalt Christoph Zimmerli auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Mit dem Verzicht habe er ein Zeichen setzen wollen für die Angehörigen der fünf Opfer. Dies, obwohl er mit dem Strafmass nicht einverstanden sei.

Die vom zuständigen Militärgericht vergangenen Mittwoch ausgesprochene bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sei nicht begründet und nicht nachvollziehbar, betonte Zimmerli. Den Armeeausschluss des verurteilten Haupmanns bezeichnete Zimmerli als «unnötige Schikane».

Der Verurteilte hatte zusammen mit neun Kameraden seiner Kompanie am 12. Juni 2008 auf der Kander im Berner Oberland eine Schlauchbootfahrt unternommen. Bei Schwellen kenterten die beiden Boote, und fünf der insgesamt zehn Männer ertranken.

Das Gericht sprach den Hauptmann der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung sowie der Verletzung von Dienstvorschriften schuldig. Der Kompaniekommandant habe die Bootsfahrt ungenügend vorbereitet und entsprechende Verbote in Dienstreglementen nicht beachtet.

Mit dem ausgefällten Strafmass von 18 Monaten bedingt lag das Militärgericht überraschend sogar deutlich höher als die vom Ankläger geforderte bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten.

(smw/sda)

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