Hick-Hack um Immunitätsgesetz geht weiter

publiziert: Mittwoch, 30. Jul 2003 / 08:10 Uhr

Rom - Die italienische Justiz soll in Rom gegen Ministerpräsident Silvio Berlusconi strafrechtlich ermitteln können. Darauf habe sich die Regierungskoalition verständigt, berichtete das staatliche italienische Fernsehen.

Berlusconi nahm an den Diskussionen nicht teil.
Berlusconi nahm an den Diskussionen nicht teil.
Zunächst hatte Justizminister Roberto Castelli Ermittlungen der Mailänder Staatsanwaltschaft gegen Berlusconi wegen des Verdachts von Steuerhinterziehung unter Hinweis auf das neue Immunitätsgesetz blockiert.

Die Opposition hatte dennoch an ihrem Misstrauensantrag gegen Castelli festgehalten. Der Antrag wurde aber im Senat mit 166 gegen 121 Stimmen verworfen.

Die Abstimmung beendete einen Streit, der die Regierungskoalition Berlusconis schwer belastet hatte. Berlusconi nahm an der Debatte nicht teil.

Der Streit war entstanden, nachdem Castelli eine Bitte um Amtshilfe der Mailänder Staatsanwaltschaft bei den US-Behörden verhindert hatte.

Bilanzfälschung

Es ging dabei um den Verdacht des Steuerbetrugs und der Bilanzfälschung des Berlusconi-Unternehmens im Zuge des Kaufs von Filmrechten aus den USA.

Castelli berief sich dabei ausdrücklich auf das im Juni verabschiedete Immunitätsgesetz für Politiker in hohen Staatsämtern.

Gegen diesen Schritt Castellis hatten die Staatsanwaltschaft, die Opposition sowie kleinere Parteien in der Berlusconi-Koalition protestiert.

Ermittlungen erlaubt

Sie sind der Meinung, das neue Immunitätsgesetz beziehe sich ausschliesslich auf Gerichtsverfahren, nicht aber auch auf Ermittlungen. Die christdemokratische UDC hatte gar mit Rückzug aus der Regierung gedroht.

Wegen des neuen Immunitätsgesetzes wurde bereits ein seit Jahren laufender Korruptionsprozess in Mailand gegen Berlusconi ausgesetzt. Seitdem wurden gegen zwei Mailänder Staatsanwälte Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet.

In den vergangenen Jahren liefen gegen Berlusconi zeitweise ein halbes Dutzend Prozesse, zwei Mal gab es in erster Instanz Gefängnisstrafen. Später verjährten einige Verfahren, andere wurden niedergelegt oder endeten mit Freispruch.

(bsk/sda)

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