Fester Bestattungsort

Hindus dürfen Totenasche in Reuss streuen

publiziert: Samstag, 2. Jun 2012 / 16:56 Uhr
Das nicht-kommerzielle Verstreuen der Asche in der Natur ist gesetzlich nicht untersagt.
Das nicht-kommerzielle Verstreuen der Asche in der Natur ist gesetzlich nicht untersagt.

Luzern - In der Stadt Luzern bekommen die Hindus einen Bestattungsort an der Reuss. Dort können sie nach traditionellem Ritus die Asche von Verstorbenen ins Wasser geben. Möglich machen es die katholische und reformierte Kirche. Die Behörden gaben die Einwilligung.

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«Wir gehen davon aus, dass es pro Jahr fünf bis zehn Bestattungen geben wird», sagte der reformierte Pfarrer Beat Hänni auf Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der «Neuen Luzerner Zeitung» vom Samstag. Hänni ist zuständiger Pfarrer für das Gemeindehaus Myconius, welches direkt an der Reuss liegt.

Es ist geplant, dass die Hindus aus dem Grossraum Luzern künftig in einem Saal des Myconiushauses eine Abschiedsfeier halten können und anschliessend die Asche des Verstorbenen in die Reuss streuen. Bei den Hindus, die in der Schweiz leben, handelt es sich zur Mehrheit um Tamilen, die während des Krieges aus Sri Lanka flüchteten.

Viele Tamilen seien schon bald über 30 Jahre in der Schweiz und wollten sich nun auch hier bestatten lassen, sagte Hänni. Das nicht-kommerzielle Verstreuen der Asche in der Natur sei zwar schon heute möglich und gesetzlich nicht untersagt. Auch immer mehr Schweizer entscheiden sich gemäss Hänni für eine solche Bestattung.

Ein würdiger Rahmen

Mit einem festen Ort aber, werde ein würdiger Rahmen geschaffen. Hinzu komme, dass das Überbringen der Asche nach Sri Lanka mit grossem bürokratischen Aufwand verbunden sei. Diese Möglichkeit der Bestattung käme zudem für viele Tamilen der zweiten Generation nicht in Frage.

«Der Bestattungsort an der Reuss ist unser Beitrag zur Integration», sagte Hänni, der sich bereits für muslimische Grabfelder engagiert hatte.

Die Stadt Luzern hat ihre Einwilligung bereits geben. Gemäss Hänni ist es das erste Mal in der Schweiz, dass eine Behörde den Tamilen für ihre Bestattungen einen öffentlich anerkannten Platz zugesteht.

Die Federführung des Projekts lag bei der katholischen Kirche. In einem Raum der Kirche St. Karl halten die Hindus schon während vielen Jahren Feiern ab. Die Kirche bietet allerdings im Gegensatz zum nahe gelegenen Myconiushaus keinen guten Zugang zur Reuss.

(bert/sda)

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