Höchststrafe für Attentäter Breivik
publiziert: Freitag, 24. Aug 2012 / 10:10 Uhr / aktualisiert: Freitag, 24. Aug 2012 / 13:12 Uhr
Höchststrafe für Attentäter Anders Breivik.
Höchststrafe für Attentäter Anders Breivik.

Oslo - 13 Monate nach den Anschlägen in Norwegen mit 77 Toten ist der Attentäter Anders Behring Breivik zu 21 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Richter in Oslo sprachen ihn einstimmig wegen «Terrorakten» für schuldig und setzten eine anschliessende Verwahrung fest.

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Mit dem Urteil befanden die Richter den 33-Jährigen am Freitag für zurechnungsfähig. Da das norwegische Recht keine lebenslange Haft vorsieht, sind 21 Jahre die Höchststrafe.

Sollte der Verurteilte anschliessend weiter als Gefahr für die Gesellschaft eingestuft werden, könnte er dauerhaft inhaftiert bleiben. Breivik könne frühestens nach zehn Jahren Haft eine bedingte Haftentlassung beantragen, erklärte die Vorsitzende Richterin Wenche Elizabeth Arntzen.

Der Rechtsextremist hatte gestanden, am 22. Juli 2011 bei einem Bombenanschlag in Oslo und dem anschliessenden Massaker im Jugendlager der sozialdemokratischen Arbeiterpartei auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen getötet zu haben.

Dennoch plädierte er auf Freispruch wegen "Notwehr", da er mit seinen "präventiven Angriffen" das norwegische Volk, dessen Kultur und Land vor einer drohenden Islamisierung habe bewahren wollen.

Rollentausch

Mit dem Urteil ging ein aufsehenerregender Prozess um den Doppelanschlag zu Ende, der das sonst eher ruhige Norwegen traumatisiert und weltweit Entsetzen ausgelöst hatte.

Im Zentrum stand die Frage, ob Breivik für zurechnungsfähig erklärt wird und ins Gefängnis muss oder ob das Gericht eine Unzurechnungsfähigkeit feststellt und ihn in eine Psychiatrie einweist. Dazu gab es zwei entgegengesetzte Gutachten.

Breivik hatte im Vorfeld angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs keine Berufung einzulegen. Er wollte für zurechnungsfähig erklärt werden, damit seine Ideen, die er auf mehr als 1500 Seiten in einem rassistischen "Manifest" darlegte, nicht als Wahnvorstellungen eines Geisteskranken abgestempelt werden.

In einem seltenen Rollentausch hatte die Verteidigung um Anwalt Geir Lippestad auf Wunsch Breiviks das Gericht aufgefordert, bei einer Verurteilung die Schuldfähigkeit festzustellen und eine Gefängnisstrafe zu verhängen. Die Staatsanwaltschaft dagegen wollte den Angeklagten als unzurechnungsfähig eingestuft wissen und ihn in die Psychiatrie schicken.

Verurteilung befürwortet

Die Mehrheit der Familien der Opfer sowie die Mehrheit der norwegischen Bevölkerung hatte eine Verurteilung befürwortet. Eine am Freitag in der Zeitung "Verdens Gang" veröffentlichte Umfrage ergab, dass 72 Prozent der Norweger Breivik für ausreichend zurechnungsfähig halten, um zu einer Haftstrafe verurteilt zu werden.

Überlebende des Massakers auf Utøya meldeten sich umgehend nach dem Urteilsspruch im Kurznachrichtendienst Twitter zu Wort. "Jaaaaaaaa!!!", twitterte Emma Martinovic. "Vorbei. Punkt", schrieb Viljar Hanssen, dem Breivik auf Utöya eine Kugel in den Kopf geschossen hatte.

"Dieser Mist ist endlich vorbei, jetzt kann das Leben beginnen", schrieb Ingrid Nymön über den Kurznachrichtendienst. Auch Knut Storberget, der zum Zeitpunkt der Anschläge Justizminister war, begrüsste das Urteil: "Es ist die schwerste Strafe, die er bekommen konnte", sagte er dem Sender TV2.

(fest/sda)

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    Steuerfaktor Ja da haben Sie recht die CO2 Steuer ist ein wichtiger Faktor. Sa, 11.05.13 22:23
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