Bei Maturanden gibt es keine Gründe für eine tiefere Arbeitslosenentschädigung:

Höhere Arbeitslosen-Taggelder für Maturanden

publiziert: Dienstag, 25. Apr 2000 / 17:46 Uhr

Luzern - Der Arbeitslosenentschädigung für Maturanden und Studienunterbrecher muss ein versicherter Verdienst von 127 Franken pro Tag zu Grunde gelegt werden. Das hat das Eidgenössische Versicherungsgericht entschieden.

Es gab damit einer Studienunterbrecherin recht, die Arbeit suchte und eine Weisung des Staatssekretariats für Wirtschaft anfocht.
In dieser Weisung wurden Maturanden und Studienunterbrecher bezüglich ihres versicherten Einkommens bei der Arbeitslosenversicherung Personen ohne Berufsausbildung gleichgestellt. Ihr versicherter Verdienst betrug demnach nur 102 Franken pro Tag.

(sda)

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