Höhere Entschädigung für Ex-Drogenfahnder Paul Grossrieder

publiziert: Montag, 21. Jun 2004 / 15:50 Uhr

Lausanne - Der Kanton Freiburg muss Paul Grossrieder eine höhere Entschädigung zahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des vollumfänglich freigesprochenen früheren Chefs der Freiburger Betäubungsmittelbrigade teilweise gutgeheissen.

Der Drogenfahnder wurde zu Unrecht beschuldigt.
Der Drogenfahnder wurde zu Unrecht beschuldigt.
Dem damaligen Chef der Drogenfahndung waren 1998 sexuelle Handlungen mit Beschuldigten, Begünstigung, passive Bestechung und Amtsgeheimnisverletzung angelastet worden. Nach seinem Freispruch forderte er vom Kanton rund 2,1 Millionen Franken Entschädigung. Das Kantonsgericht sprach ihm im Dezember 2003 163 000 Franken zu.

Das Bundesgericht hat Grossrieders Beschwerde nun teilweise gutgeheissen, womit das Kantonsgericht neu entscheiden muss. Laut den Lausanner Richtern ist zunächst die zugesprochene Genugtuung von 20 000 Franken unzureichend. Angesichts der Umstände laufe sie in stossender Weise dem Gerechtigkeitsgedanken zuwider.

Gegen Grossrieder seien zu Unrecht schwere Anschuldigungen mit folgenschweren Auswirkungen auf Privat- und Familienleben erhoben worden. Der Fall habe zudem über den Kanton hinaus ein grosses Medienecho gehabt.

Von ausserordentlichem Gewicht sei schliesslich die besonders lange Verfahrensdauer von fast fünf Jahren, während der Paul Grossrieder als Beschuldigter gegolten habe. Aus dieser Kombination heraus ergebe sich eine seelische Unbill von seltenem Ausmass.

Über die Bücher muss das Kantonsgerichts weiter bezüglich Erwerbsausfall und Anwaltskosten. Ungerechtfertigt ist nach Auffassung des Bundesgerichts unter anderem, dass eine Abgeltung des Aufwands von Grossrieders Rechtsanwalt für Kontakte mit den Medien grundsätzlich verweigert wurde.

Die Affäre um den damaligen Chef der Drogenfahndung nahm im März 1998 ihren Anfang. Grossrieder wurde acht Tage in Untersuchungshaft genommen, vom Dienst suspendiert und später definitiv entlassen. Im Juli 2000 sprach ihn das Bezirksstrafgericht des Saanebezirks von allen Vorwürfen frei, was 2002 vom Kantonsgericht bestätigt wurde.

(fest/sda)

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