Eisenbahn

Höhere Entschädigungen für Zugfahrer gefordert

publiziert: Donnerstag, 25. Jul 2013 / 15:14 Uhr
Andreas Meyer: Vorsitzender der Geschäftsleitung der SBB.
Andreas Meyer: Vorsitzender der Geschäftsleitung der SBB.

Bern - Bahnpassagiere könnten künftig höher entschädigt werden. Bei einer Stunde Verspätung erhielten sie dann mindestens einen Viertel des Ticketpreises zurück, bei zwei Stunden die Hälfte. Diese Entschädigungen schreibt das EU-Fahrgastrecht vor. Der Bund prüft derzeit eine Übernahme in Schweizer Recht.

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Der Sprecher der Bundesamtes für Verkehr (BAV), Gregor Saladin, bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht von «10vor10» des Schweizer Fernsehens SRF vom Mittwoch.«Wir sind derzeit am analysieren, wie wir das EU-Fahrgastrecht in Schweizer Recht überführen können», sagte Saladin.

Im Gesetz sind derzeit keine Entschädigungen vorgesehen. Die SBB verteilen bei Verspätungen ab einer Stunde im Fernverkehr dennoch sogenannte «Sorry»-Rail Checks.

Diese nur bei der SBB einlösbaren Gutscheine betragen 10 Franken für Passagiere der zweiten Klasse und 15 Franken für Erst-Klass-Passagiere, wie der Internetseite der SBB zu entnehmen.Für den Regionalverkehr sind bislang keine «Sorry»-Rail Checks vorgesehen. Bei den jüngsten Pannen und Unfällen der vergangenen Wochen im Regionalverkehr des Grossraums Zürich erhielten die Passagiere dort aber jeweils 5-Franken-Gutscheine.

Entscheidung steht aus

Noch ist offen, ob die Schweiz die höheren EU-Entschädigungen übernimmt. «Wir sind gemäss dem Landverkehrsabkommen mit der EU nur verpflichtet, das Schweizer Recht mit dem EU-Recht zu harmonisieren, nicht jedoch es ganz zu übernehmen», sagte Saladin.

Das gelte auch für das sogenannte dritte EU-Bahnpaket. Die neuen Fahrgastrechte sind Teil dieser Bahnreform. «Es könnte sein, dass sich das Schweizer Entschädigungssystem als gleichwertig mit jenem der EU herausstellt», sagte Saladin. Die Frage sei auch noch, ob die EU dies ebenso sehe.

BAV-Sprecher Saladin verwies darauf, dass es in der EU sehr aufwendig sei und es sehr lange daure, bis die Passagiere ihr Geld erhalten. Dagegen werden in der Schweiz die Betroffenen bei Verspätungen noch vor Ort entschädigt.

«Das BAV will sich bis zum Herbst bei den Fahrgastentschädigungen positionieren», sagte der Sprecher. Stimmen das Bundesamt und die nachfolgenden Instanzen bis hin zum Parlament für die EU-Variante, dauert es noch Jahre, bis gestrandete Passagiere im öffentlichen Verkehr, höhere Entschädigungen erhalten.

Im vergangenen Jahr zahlten die SBB nach eigenen Angaben 1,9 Millionen Franken an Entschädigungen - vor allem für Verspätungen im internationalen Verkehr, verpasste Anschlusszüge und verlorenes Gepäck.

 

(dap/sda)

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«Wir sind gemäss dem Landverkehrsabkommen mit der EU nur verpflichtet, das Schweizer Recht mit dem EU-Recht zu harmonisieren, nicht jedoch es ganz zu übernehmen»

Wunderbar. Wir sind also doch noch nicht ganz EU-Mitglied, haben uns aber praktisch verpflichtet, deren ganze Rechtsordnung zu übernehmen; pardon; zu "harmonisieren".
Was hat eigentlich der Ausdruck "Harmonie" damit zu tun? Nichts. Er wird nur als Euphemismus für Anpassung und Gleichmachung missbraucht.

Item. Schöne zeitliche Übereinstimmung dieses Artikels mit folgendem:

http://www.news.ch/Erschreckende+Bilder+des+Zugungluecks+in+Spanien/59...

Muss man da noch viel dazu sagen? Man braucht nur die Entschädigungszahlungen - von denen am Ende kaum einer einen Nutzen hat - genügend hoch anzusetzen und wir werden vermehrt auch bei uns derartige Bilder sehen.

Die Hauptsache jedoch ist, dass unsere Gesetze mit jenen der EU in "Harmonie" sind. Dem ist jedes Denken unterzuordnen - da Fragen der Gesellschaft unterdessen zur rein juristischen Angelegenheit verkommen sind.
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