Hooligan-Prozess: Gefängnisstrafen verhängt

publiziert: Mittwoch, 17. Apr 2002 / 22:02 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 18. Apr 2002 / 07:01 Uhr

Basel - Das Basler Strafgericht hat sechs junge Männer wegen Landfriedensbruch und Gewalt gegen Beamte zu Gefängnisstrafen von drei bis sieben Monaten verurteilt. Sie waren im April 2001 bei den Ausschreitungen nach dem Spiel FC Basel gegen FC Sion dabei.

Hooligans müssen ins Gefängnis.
Hooligans müssen ins Gefängnis.
Der Gerichtspräsident betonte am Mittwoch bei der mündlichen Begründung des Urteils, dass es für einen Schuldspruch wegen Landfriedensbruch gemäss Artikel 260 des Strafgesetzbuches genüge, wenn man sich aus einer öffentlichen Zusammenrottung, aus der mit vereinten Kräften Gewalt gegen Personen oder Sachen ausgeübt wird, nicht entferne.

Bei drei Angeklagten waren neben der blossen Anwesenheit in der Ansammlung Angriffshandlungen hinzugekommen. Einer hatte eine leere Tränengasdose in Richtung Polizei geworfen, ein zweiter hatte einen Stein geschleudert und eine Flasche aufgehoben, um auch diese zu werfen.

Ein dritter hatte einem Polizisten einen Fusstritt verpasst. Ein vierter hatte verbal die Stimmung aufgeheizt. Dies sanktionierte das Gericht mit höheren Strafen.

Hitlergruss

Der jüngste der zwischen 20 und 28 Jahre alten Angeklagten wurde zusätzlich wegen Rassendiskriminierung und weiteren Delikten schuldig gesprochen. Der Schuldspruch wegen Rassendiskriminierung erfolgte wegen des Hitlergrusses.

Dem Angeklagten war zudem vorgeworfen worden, er habe eine farbige Frau mit rassendiskriminierenden Äusserungen bedacht. In diesem Fall gelangte das Gericht mangels Beweisen nicht zu einem Schuldspruch.

Der bereits wegen Rassendiskriminierung und weiteren Delikten vorbestrafte 20-Jährige wurde zu sieben Monaten Gefängnis unbedingt verurteilt. Der Vollzug dieser Strafe und der Vorstrafe wurde jedoch zu Gunsten einer ambulanten Massnahme aufgeschoben.

Der wegen Landfriedensbruch und weiteren Delikten vorbestrafte Angeklagte, der einen Stein geworfen hatte, muss neben den vom Gericht jetzt verhängten sechs Monaten Gefängnis Vorstrafen von insgesamt sieben Monaten absitzen. In den übrigen vier Fällen wurden die Gefängnisstrafen bedingt vollziehbar ausgesprochen.

(kil/sda)

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