Modernisierung

IStGH: Video-Anhörungen künftig erlaubt

publiziert: Donnerstag, 28. Nov 2013 / 09:50 Uhr
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag.
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag will künftig auch Video-Konferenzen mit Angeklagten ermöglichen. Eine entsprechende Änderung der Vorschriften beschlossen am Mittwochabend die Mitgliedsstaaten des Gerichts.

Einem Angeklagten kann den neuen Regeln zufolge «auf Antrag erlaubt werden, während eines Teils oder Teilen seines Prozesses durch die Nutzung von Video-Technologie präsent zu sein». Dabei soll laut dem Beschluss «von Fall zu Fall» entschieden werden, ob die neue Möglichkeit genutzt wird oder nicht.

Sieg für Kenia

Die Erlaubnis von Video-Anhörungen ist vor allem ein Sieg Kenias, das diese Änderung zusammen mit anderen Ländern beantragt hatte. Der kenianische Präsident Uhuru Kenyatta und sein Stellvertreter William Ruto sind wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit vor dem IStGH angeklagt. Nach Angaben der Regierung in Nairobi können die beiden Politiker ihrer Verantwortung bei der Führung des Landes nicht gerecht werden, wenn sie immer wieder in Den Haag präsent sein müssen.

Kenyatta und Ruto sollen sich in Den Haag wegen ihrer Rolle bei den gewaltsamen Ausschreitungen nach der umstrittenen Präsidentschaftswahl 2007 verantworten. Die beiden Politiker waren damals als Rivalen bei der Wahl angetreten. Nach dem Vorwurf der Wahlfälschung gab es ethnische Unruhen, bei denen mehr als 1100 Menschen getötet und hunderttausende weitere in die Flucht getrieben wurden.

Der Prozess gegen Ruto hatte im September begonnen. Der Prozess gegen Kenyatta soll im Februar kommenden Jahres starten.

(ww/sda)

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