Ikea-Neubau: VCS-Beschwerde abgewiesen

publiziert: Donnerstag, 7. Apr 2005 / 18:25 Uhr

Aarau - Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Beschwerde des Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) gegen den Ikea-Neubau in Spreitenbach AG in den wesentlichen Punkten abgewiesen.

Der VCS hatte unter anderem weniger Parkplätze gefordert.
Der VCS hatte unter anderem weniger Parkplätze gefordert.
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Laut dem Gericht entspricht die Planung dem Raumplanungs- und Umweltrecht.

Der VCS hatte die Beschwerde im vergangenen September eingereicht und unter anderem weniger Parkplätze gefordert. In seinem Urteil wies nun aber das Verwaltungsgericht die Anträge des VCS auf Aufhebung der Nutzungsplanänderung für das Ikea-Projekt ab.

Die vom Aargauer Grossen Rat beschlossene Richtplanänderung und die Zonenplanrevision hielten sich an die Planungsgrundsätze und Ziele der Raumplanung, heisst es in einer Mitteilung. Eingehalten würden auch die Umweltschutzgesetzgebung.

Dabei verweist das Gericht auf verschärfte Emissionsgrenzen und Massnahmen für den öffentlichen Verkehr, die die Aargauer Regierung bereits auf eine frühere VCS-Beschwerde hin angeordnet hatte. So reduzierte die Regierung die Zahl der Parkplätze auf 700 an Werktagen sowie 890 an Samstagen und verkaufsstarken Tagen.

Vorgaben erfüllt

Zusammen mit der Anbindung an den öffentlichen Verkehr und der Parkplatzbewirtschaftung erfüllt dies laut dem Gericht die Vorgaben zur Reduktion der Luftbelastung bei publikumsintensiven Einrichtungen. Mit der Anbindung ans Busnetz im 15-Minuten-Takt könne das Strassennetz zudem den Verkehr der 1,2 Milllionen Kunden pro Jahr bewältigen.

Dies gilt gemäss dem Gericht, zumal mit dem vom Bundesrat bewilligten Halbanschluss Spreitenbach der A1 eine Entlastung der Kantons- und Gemeindestrasse gesichert sei. Die vom VCS verlangte weitere Reduktion der Parkplatzzahl oder Massnahmen bei der Parkierung lehnte das Gericht demgegenüber ab.

Hauslieferdienst

Teils gut hiess das Gericht aber ein Begehren des VCS in einem Nebenpunkt: Es schuf in seinem Urteil die Rechtsgrundlage, damit der Gemeinderat von Spreitenbach im Baubewilligungsverfahren Anordnungen für einen Hauslieferdienst von Ikea treffen kann. Der Lieferdienst war bereits Teil des Umweltverträglichkeitsberichts.

Der VCS Aargau will nun vorerst zusammen mit dem VCS Zürich und dem VCS Schweiz die Urteilsbegründung prüfen, wie er mitteilte. Danach soll über das weitere Vorgehen entschieden werden. Die Frist für einen allfälligen Weiterzug ans Bundesgericht beträgt 30 Tage.

Ikea zeigte sich erfreut über den Entscheid. Das Aargauer Baudepartement hielt fest, der Gerichtsentscheid bestätige die vom Kanton verfolgte Politik.

(bert/sda)

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