Leichte Einschränkungen

Immunität der Parlamentarier bleibt bestehen

publiziert: Mittwoch, 2. Mrz 2011 / 11:56 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 2. Mrz 2011 / 12:58 Uhr
Blick in den Nationalrat (Archiv).
Blick in den Nationalrat (Archiv).

Bern - Parlamentsmitglieder sollen weiterhin auch für Äusserungen ausserhalb des Bundeshauses Schutz vor Strafverfolgung geniessen. Der Nationalrat hat es am Mittwoch abgelehnt, dieses Privileg abzuschaffen. Er möchte es bloss etwas einschränken.

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Heute geniessen Parlamentarier für Äusserungen und Handlungen in den Räten und Kommissionen absolute Immunität: Sie können rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Geht es um Handlungen und Äusserungen ausserhalb des Bundeshauses, gilt die relative Immunität: Ein Strafverfahren kann nur eingeleitet werden, wenn die Räte grünes Licht geben. Oft verweigern sie dies.

Fragwürdiges Recht auf Beleidigung

Entscheidend ist die Frage, ob ein Zusammenhang zur parlamentarischen Tätigkeit besteht. Zu reden gab in letzter Zeit der Fall von SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer, der in einer Kolumne seines Blattes einen Anwalt beleidigte. Ob er dafür Immunität geniessen sollte, war umstritten.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates wollte solche Diskussionen in Zukunft vermeiden und die relative Immunität abschaffen. Parlamentsmitglieder sollten demnach nur noch für Äusserungen in den Räten oder Kommissionen Schutz vor Strafverfolgung geniessen. «Wieso sollten Parlamentarier ein Beleidigungsrecht haben?», fragte Daniel Vischer (Grüne/ZH).

Unmittelbarer Zusammenhang zum Amt

Die Abschaffung ging der Mehrheit aber zu weit. «Wir waren bei der Aufhebung der Immunität etwas lasch», sagte Norbert Hochreutener (CVP/BE). «Aber wir wollen uns doch nicht selber schwächen.» Es drohe die Gefahr, dass die Ratsmitglieder mit Strafanzeigen eingedeckt würden.

Der Rat beschloss denn auch, die relative Immunität bloss etwas einzuschränken: Schutz sollen die Parlamentsmitglieder nur noch geniessen, wenn die strafbare Handlung in «unmittelbarem» Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit steht.

Die Gegner monierten vergeblich, das Wort «unmittelbar» mache die Sache kaum klarer.

Am Ende hiess der Nationalrat die Vorlage mit 96 zu 62 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Nun ist der Ständerat am Zug. Die Räte diskutieren nicht zum ersten Mal über das Thema: Im Jahr 2000 war der Versuch des Ständerates, die relative Immunität enger auszulegen, am Veto des Nationalrats gescheitert.

(dyn/sda)

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