In der Genfer Paintball-Affäre wird zweiter Polizist angeklagt

publiziert: Freitag, 27. Feb 2004 / 15:51 Uhr

Genf - In der Genfer Paintball-Affäre wird ein zweiter Polizist angeklagt - wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er soll nach einer Anti-WTO-Kundgebung vom 29. März 2003 einen Jugendlichen mit dem Gummiknüppel geschlagen und am Kopf verletzt haben.

Der Zwischenfall passierte nach der Kundgebung am Bahnhof Cornavin in Genf. Beim Jugendlichen handelt es sich um den Sohn einer Gewerkschafterin, die beim Gerangel ebenfalls verletzt wurde. Die Mutter warf eine Flasche gegen die Polizisten, worauf sie von einem Markierungsgeschoss (Paintball) im Gesicht getroffen wurde.

Der Einsatz der in der Schweiz bislang unbekannten Markierungsmunition, von der Polizei zunächst bestritten, hatte in Genf hohe Wellen geworfen. Parallel zur Strafuntersuchung wurden mehrere Administrativuntersuchungen eingeleitet.

Wegen des Paintball-Einsatzes wurde ein Polizei-Hauptmann der fahrlässigen Körperverletzung angeklagt. Untersuchungsrichter Stéphane Espositio hatte zunächst auf eine Anklage des Polizisten, der den Gummiknüppel eingesetzt hatte, verzichtet. Die Anklagekammer hob diesen Entscheid auf, nachdem sie ein von einem Demonstranten gedrehtes Video visioniert hatte.

Der Jugendliche wurde am Kopf getroffen und musste die Wunde nähen lassen. Der Polizist bestreitet, bewusst zugeschlagen zu haben. Er habe den Knüppel im Rahmen seiner Amtspflicht benutzt und einzig eine Wischbewegung ausgeführt, sagte sein Anwalt Alain Berger.

(bsk/sda)

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