Keine rechtliche Grundlange für weitere Haft

Indiens Justiz lehnt Gesuch gegen Freilassung von Vergewaltiger ab

publiziert: Montag, 21. Dez 2015 / 09:12 Uhr / aktualisiert: Montag, 21. Dez 2015 / 09:47 Uhr
Einer der Vergewaltiger wird freigelassen.
Einer der Vergewaltiger wird freigelassen.

Neu Delhi - Das Oberste Gericht in Indien hat am Montag eine Petition gegen die Freilassung eines 20-Jährigen abgelehnt, der wegen der tödlichen Gruppenvergewaltigung einer Studentin nach Jugendrecht verurteilt worden war. Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine weitere Haft.

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Das sagte Swati Maliwal von der Frauenrechtsgruppe, die den Antrag eingereicht hatte, zu den Begründungen des Gerichts. «Wir hatten eine einstweilige Verfügung gefordert», sagte sie. «Aber das Oberste Gericht hat unser Gesuch abgelehnt.»

Ein Anwalt der Frauenkommission von Delhi sagte, das Gericht sei zur Ablehnung der Petition gezwungen gewesen, weil es keine «klare rechtliche Zwangsmassnahme» gebe. Der zur Tatzeit noch Minderjährige könne daher nicht länger in Haft gehalten werden.

Nachdem seine Freilassung nach drei Jahren Jugendhaft am Sonntag bekannt geworden war, hatten sich spontan mehrere hundert Menschen im Zentrum der indischen Hauptstadt zu einer Protestkundgebung versammelt.

Eine 23-jährige Studentin war am 16. Dezember 2012 vor den Augen ihres Freundes von einer Gruppe Männer in einem Bus in Neu Delhi vergewaltigt und so schwer misshandelt worden, dass sie knapp zwei Wochen später an ihren Verletzungen starb.

Weltweite Empörung

Ihr Fall sorgte weltweit für Empörung. Insgesamt wurden sechs Männer angeklagt. Einer von ihnen starb in Haft - offenbar nahm er sich das Leben. Die vier übrigen wurden zum Tode verurteilt, legten aber Berufung ein.

Der Vater des Opfers, sagte der Nachrichtenagentur AFP zum Urteil vom Montag, es gebe «keine Worte, um unsere Enttäuschung zu beschreiben». Er könne all die Gesetze nicht nachvollziehen. Er wisse nur, dass die Justiz «gescheitert» sei.

(sda)

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