Illegaler THC-Gehalt

«Industriehanf»-Bauer verurteilt

publiziert: Mittwoch, 28. Aug 2013 / 15:22 Uhr
Die Hanfpflanzen des Bauern wiesen zwischen 2,5 und 6 Prozent des Cannabis-Wirkstoffs THC auf.
Die Hanfpflanzen des Bauern wiesen zwischen 2,5 und 6 Prozent des Cannabis-Wirkstoffs THC auf.

St. Gallen - Das St. Galler Kantonsgericht hat den Schuldspruch gegen einen Hanfbauern aus dem Toggenburg bestätigt. Der 45-Jährige soll 300 Hanfpflanzen mit einem hohen Gehalt an Cannabis-Wirkstoff verkauft haben, die als Drogen verwendet werden konnten.

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Der Bauer verlangte vor Kantonsgericht einen Freispruch und die Freigabe seines von den Behörden beschlagnahmten Hanfs. Er habe nur Industriehanf angebaut, der für die Cannabis-Produktion untauglich sei, argumentierte er.

Der Bauer belieferte hauptsächlich die Getränkeherstellerin Thurella, die die Blüten für Eistee verwendete, und die Handelsfirma SanaSativa. Letztere fördert die legale Verarbeitung von Hanf auf Bauernhöfen und in Kleinbetrieben.

Zu hoher Gehalt an Cannabis-Wirkstoff

Die Staatsanwaltschaft warf dem Bauern vor, bei zwei Gelegenheiten jeweils 150 Pflanzen aus seinem Anbau zur Verwendung als Drogen verkauft zu haben. Diese Hanfpflanzen wiesen zwischen 2,5 und 6 Prozent des Cannabis-Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) auf.

Das Kreisgericht Toggenburg verurteilte den Hanfbauern Mitte 2012 zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 50 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. Dagegen erhob der Bauer Berufung, so dass sich das Kantonsgericht mit dem Fall befassen musste.

Bedingte Geldstrafe

Gemäss dem Urteil vom Mittwoch bestätigte das Kantonsgericht den Schuldspruch wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Es hielt auch an der bedingten Geldstrafe fest, reduzierte aber den Tagessatz von 50 auf 10 Franken.

Der Bauer hatte in der Gerichtsverhandlung eingeräumt, der Verkauf der 300 Hanfpflanzen für 30'000 Franken ohne Quittung sei im Nachhinein betrachtet eine Dummheit gewesen. Er habe aber nicht gewusst, was die Käufer mit dem Hanf vorgehabt hätten, sagte er.

Keine Entschädigung

Eine Entschädigungsforderung des Bauern und der SanaSativa AG wies das Kantonsgericht ab. SanaSativa hatte als Privatklägerin eine Entschädigung für den Hanf gefordert, den die Behörden auf dem Hof des Bauern beschlagnahmt hatten. Dieser Hanf habe der Firma gehört und sei nun unbrauchbar.

(dap/sda)

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