Inserate-Klau-Klage endgültig abgewiesen

publiziert: Mittwoch, 9. Feb 2005 / 14:09 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 28. Mrz 2013 / 16:10 Uhr

Lausanne - Das Bundesgericht hat die Klage von vier grossen Schweizer Immobilien-Online-Plattformen gegen die Nexpage AG wegen Inserate-Klau im Internet abgewiesen. Damit bekam Nexpage auch bei der dritten und letzten Instanz Recht.

Nexpage jubelt: Der Entwicklung einer ganzen Reihe innovativer Services steht nicht mehr im Wege.
Nexpage jubelt: Der Entwicklung einer ganzen Reihe innovativer Services steht nicht mehr im Wege.
Bei den Klägerinnen handelte es sich um die homegate AG, die ImmoScout24 AG, die Swissclick AG und Tamedia. Sie warfen der Nexpage AG vor, sie durchsuche fremde Datenbanken, kopiere die Immobilieninserate und verwerte sie darauf selber kommerziell.

Durch das Kopieren von Daten erhöhe sich das Risiko, veraltete Daten zu publizieren. Die damit verbundenen Probleme würden nicht auf Nexpage, sondern auf die Plattformen zurückfallen, wurde zudem kritisiert.

Signalwirkung

Für die Nexpage AG hat das Bundesgerichtsurteil eine Signalwirkung für die Entwicklung einer ganzen Reihe von innovativen Services. Der Entscheid werde den lukrativen Suchmaschinenmarkt weiter beflügeln.

Die schriftliche Begründung des Urteils stehe noch aus, teilte die Nexpage AG mit. Sie legte ihrem Communiqué das Dispositiv des Bundesgerichtsurteils bei.

(fest/sda)

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