Parlament beschliesst härteres Vorgehen gegen Insiderhandel

Insiderhandel wird künftig strenger geahndet

publiziert: Donnerstag, 14. Jun 2012 / 12:50 Uhr
Nationalrat hat gutgeheissen.
Nationalrat hat gutgeheissen.

Bern - Insiderhandel und Marktmanipulation an der Börse werden künftig strenger geahndet. Der Nationalrat hat als Zweitrat die Verschärfungen ohne Gegenstimme gutgeheissen. Neu können alle Marktbeteiligten bestraft werden.

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Das Ausnützen von vertraulichen und kursrelevanten Informationen ist künftig auch für Hedgefonds und private Investoren verboten. Im noch geltenden Recht ist eng umschrieben, wer als Insider gelten kann. So können nur jene Marktteilnehmer bestraft werden, die unter der Aufsicht der Finanzmarktaufsicht stehen.

Neu werden Insiderhandel und Kursmanipulation zudem als Vortaten zur Geldwäscherei gewertet. Die Strafverfolgung liegt somit nicht mehr bei den kantonalen Behörden, sondern bei der Bundesanwaltschaft. Das Bundesstrafgericht wird die Fälle beurteilen.

Ziel sei es, marktmissbräuchliches Verhalten zu bekämpfen und den Schweizer Finanzplatz zu stärken, sagte Gabi Huber, Sprecherin der vorberatenden Kommission, am Donnerstag. Zudem würde mit den neuen Bestimmungen internationalen Regeln Rechnung getragen.

Kontrollprämie abgeschafft

Umstritten war, ob die sogenannte Kontrollprämie bei öffentlichen Kaufangeboten abgeschafft werden soll. Heute dürfen Käufer, die eine Firma übernehmen wollen, Grossaktionären einen höheren Preis pro Aktie anbieten als Kleinaktionären. Die Idee dahinter: Aktienpakete können die Kontrolle über eine Firma ermöglichen und haben deshalb einen höheren Wert als einzelne Publikumsaktien.

Der Bundesrat schlug die Aufhebung der Kontrollprämie vor, weil sie dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Aktionäre widerspricht. Der Ständerat war dem Bundesrat gefolgt. Im Nationalrat machte sich eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission für die Beibehaltung stark, unterlag aber im Plenum mit 101 zu 81 Stimmen.

3-Prozent-Schwelle bleibt

Weiter wird mit der Gesetzesrevision die Pflicht zur Offenlegung von Beteiligungen ausgebaut. Wer Beteiligungen vorsätzlich nicht meldet, kann neu mit bis zu zehn Millionen Franken gebüsst werden.

Keine Chance hatte die SP mit dem Vorschlag, das Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation auf den Handel von Rohstoffen, Edelmetallen und - mit Blick auf die Affäre Hildebrand - auch auf Währungen auszudehnen. Ihr Minderheitsantrag aus der Kommission wurde mit 118 zu 55 Stimmen abgelehnt.

(alb/sda)

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