Massive Vorwürfe

Internet-Firma comparis.ch klagt gegen Zeitschrift K-Tipp

publiziert: Montag, 30. Apr 2001 / 11:17 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 1. Mai 2001 / 00:02 Uhr

Zürich - Der Zürcher Firma comparis.ch wirft der Konsumentenschutz-Zeitschrift «K-Tipp» vor, «unrichtige oder irreführene Behauptungen» über den Internet-Vergleichsdienst gemacht zu haben.

Comparis.ch klagt gegen den «K-Tipp» wegen Verstosses gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Gegen «K-Tipp»-Herausgeber Urs P. Gasche werde comparis.ch am Mittwoch bei der Zürcher Bezirksanwaltschaft eine Strafanzeige einreichen, heisst es in einer Mitteilung vom Montag.

Obwohl sich Gasche im Januar in einem Vergleich vor einem Zürcher Bezirksrichter verpflichtet habe, nicht mehr zu behaupten, comparis.ch sei käuflich, habe er den Vorwurf «in nur wenig verhüllter Form» wiederholt, schreibt comparis.ch.

Comparis.ch bietet im Internet unter anderem einen Online- Prämienvergleich von Schweizer Krankenkassen an. Die Firma wehrt sich gegen die im «K-Tipp» gemachten Behauptungen, sie nehme nur solche Kassen in ihre Vergleiche auf, die ihr eine Aufwandentschädigung zahlten.

In der «K-Tipp»-Ausgabe vom 28. März und in der französischen «Bon à Savoir»-Ausgabe vom 18. April werde der comparis.ch- Redaktion unterstellt, die Preisvergleiche seien «gekauft». Laut comparis.ch fehlen in den Vergleichen bloss diejenigen Kassen, die nicht verglichen werden wollen und die nötigen Daten nicht zur Verfügung stellen.

(bb/sda)

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